Job futsch nach Online-Attest: Hammer Urteil!

Die Empörung in Bürofluren und Kantinen ist groß: Wer statt zum Arzt einfach im Internet ein Attest klickt, setzt jetzt nicht nur seinen guten Ruf, sondern auch gleich seinen Arbeitsplatz aufs Spiel. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat klargestellt, dass Online-Krankmeldungen ohne echten Arztkontakt als Täuschung gelten. Arbeitnehmer, die sich auf solche Bescheinigungen verlassen, sind schneller draußen, als ihnen lieb ist.

Im verhandelten Fall flog ein Angestellter auf, der sich den Gang zur Praxis komplett sparte und stattdessen nur einen Online-Fragebogen ausfüllte. Weder Videotelefonat noch persönliches Gespräch – die moderne Technik machte es möglich, sich auf Knopfdruck krankschreiben zu lassen. Doch die Richter haben nun unmissverständlich entschieden: So etwas zählt nicht, und der Arbeitgeber muss das auch nicht hinnehmen.

Dieses Urteil dürfte Schule machen und wirft ein grelles Schlaglicht auf den fragwürdigen Trend zu Online-Attesten. Was für viele wie eine bequeme Abkürzung wirkte, entpuppt sich als arbeitsrechtliche Falle mit hohem Risiko. Wer künftig auf Nummer sicher gehen will, sollte den Kontakt zum Arzt nicht nur simulieren, sondern wirklich suchen – alles andere kann böse enden.


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