Jörg Nobis (AfD): Die Grundsteuer abzuschaffen, ist der einzig richtige Weg

 

Seit das Bundesverfassungsgericht im April 2018 die geltenden Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen für verfassungswidrig erklärt hat, wird eine kontroverse Debatte zur Reform der Grundsteuer geführt. Die AfD-Fraktion kann keinem der dabei gemachten Vor-schläge zustimmen und fordert die Landesregierung deshalb auf, sich auf Bun-desebene für eine Abschaffung der Grundsteuer einzusetzen. Jörg Nobis, Vorsit-zender der AfD-Fraktion, erklärt dazu in seiner Rede:

„Vor fünf Monaten debattierten wir aufgrund eines Antrages meiner Fraktion über die Konsequenzen aus dem Grundsteuer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und den damaligen Stand der Reformbemühungen der GroKo in Berlin. Die Aussprache endete mit der Annahme eines Alternativantrages, mit dem die Landesregierung ge-beten wurde, auf Bundesebene „auf ein zügiges Verfahren“ zur Neuordnung der Grundsteuer hinzuwirken.

Seit Bund und Länder Anfang Februar aber die Grundzüge eines Kompromissmodells zur Reform der Grundsteuer festgelegt haben, sind wir immer mehr zu Zeugen eines großen Durcheinanders geworden. Das Modell von Bundesfinanzminister Scholz überzeugt nicht. Es klingt vielmehr nach einem typisch deutschem Bürokratieansatz: möglichst viele Bemessungsfaktoren, damit möglichst viele Beamte mit der Umsetzung und Berechnung zu tun haben.

Bereits unmittelbar nach der Ankündigung des ‚Grundsteuerkompromisses‘ bezeich-nete der bayerische Ministerpräsident diesen als ‚nicht zustimmungsfähig‘ und der Deutsche Industrie– und Handelskammertag brachte seine Bedenken mit den Worten zum Ausdruck – ich zitiere: „Das sich nun abzeichnende Konzept wird Steuerzahler, Finanzbeamte und Gerichte überfordern. Bund und Länder haben sich offensichtlich auf ein kompliziertes und streitanfälliges Modell einigen wollen“. Zitat-Ende.

Gravierende Einwände wurden auch von Seiten der Immobilienwirtschaft erhoben, die vor ausufernder Bürokratie und Mietsteigerungen warnte. Ein einfaches Grund-steuermodell, das sich ausschließlich an den Flächen von Grundstücken und Gebäu-den orientiere, sei daher der bessere Weg.

Genau in dieselbe Richtung zielte auch die Kritik des bau- und wohnungspolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion. Er brachte es auf den Punkt mit den Worten: „Der Kompromiss ist bürokratischer Wahnsinn und verteuert das Wohnen weiter.“

Derzeit deutet aber wenig darauf hin, dass Olaf Scholz bereit ist, auf seine Kritiker zu-zugehen. Und so meldete die FAZ am 10. April folgerichtig: „Olaf Scholz lässt den Kon-flikt um die Reform der Grundsteuer eskalieren“.

Sehr deutlich wurde auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion, der erklärte: ‚Der Vorschlag von Scholz ist nicht abgestimmt und da-mit kein Entwurf der Koalition.‘

Während also bereits innerhalb der Großen Koalition völlige Uneinigkeit herrscht, ist auch ein länderübergreifender Konsens nicht in Sicht. Bayern fordert nun eine Öff-nungsklausel, um auf Länderebene abweichend die Grundsteuer nur nach den Flä-chen von Grundstücken und Gebäuden erheben zu können. Die Bayern wollen sich also ein Extra-Würstchen auf den Grill legen, obwohl es sich um ein Bundesgesetz handelt.

Hier zeigt sich, in welcher Sackgasse die Diskussion inzwischen festgefahren ist. Und deshalb sagen wir ‚Nein!‘ zu einer Quadratur des Kreises, die auch verfassungsrecht-lich angreifbar wäre. Und extra Weißwürstchen aus Bayern sind selbstverständlich genauso abzulehnen, wie es auch der Deutsche Landkreistag zum Ausdruck gebracht hat.

Leider ist aber festzuhalten, dass die Forderungen nach einem vereinfachten Verfah-ren der Grundsteuererhebung sich nicht durchsetzen konnten. Bestätigt dürfen sich dagegen all diejenigen fühlen, die von Beginn an vor einem nicht praxistauglichen Steuermodell gewarnt haben. Aber auf unseren Bundesfinanzminister ist dennoch Verlass. Er streitet in Sachen Grundsteuer unverdrossen für mehr Bürokratie und zeigt damit einmal mehr, dass er aus der Vergangenheit nichts gelernt hat.

So aber wird die Reform scheitern – spätestens wieder vor dem Bundesverfassungs-gericht. Erst kürzlich bezeichnete der Finanzexperte Paul Kirchhof die Grundsteuer deshalb auch als – Zitat: „aus der Zeit gefallen“.

Vor diesem Hintergrund können wir uns heute mit voller Überzeugung der aktuellen Forderung von Haus und Grund Schleswig-Holstein und dem Verband norddeutscher Woh-nungsunternehmen anschließen. Und diese Forderung lautet: die Grundsteuer abzu-schaffen! Es wäre einer der größten Schritte zur Entbürokratisierung der Steuerge-setzgebung.

Und auch die finanzielle Ausstattung der Kommunen kann sichergestellt werden. Der Wegfall der Grundsteuer kann solide gegenfinanziert werden, wenn der Anteil der Gemeinden an der Lohn- und Einkommensteuer nach dem Gemeindefinanzreformge-setz zum Ausgleich erhöht wird.

Eine solche Lösung wäre sozial ausgewogen, denn im Rahmen der Einkommensteuer zahlt derjenige mehr Steuern, der auch real mehr verdient. Die Bezieher geringer Ein-kommen, Rentner und junge Familien werden entlastet.

Halten wir auch fest, dass das Grundgesetz nach wie vor in Art. 106 Absatz 5 die Mög-lichkeit enthält, den Gemeinden ein Hebesatzrecht für ihren Anteil an der Einkom-mensteuer einräumen. Nutzen wir deshalb alle Möglichkeiten, um die Finanzhoheit der Gemeinden als Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie zu stär-ken.

Meine Damen und Herren: Verwaltungsaufwand minimieren, volkswirtschaftlichen Nutzen maximieren, und soziale Gerechtigkeit herstellen – das sollte unser Bestreben sein. Ersparen wir Bürgern und Finanzämtern den Streit um Neubewertungen und richtige Bewertungsansätze und schaffen wir die Grundsteuer ab!“

Weitere Informationen:
• Antrag der AfD-Fraktion „Konsequenzen aus bisherigem Scheitern der Grundsteuer-Reform ziehen – Grundsteuer abschaffen“- vom 25. April 2019 (Drucksache 19/1449):

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01400/drucksache-19-01449.pdf

Alternative für Deutschland
Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag