Justiz: 95-jähriger KZ-Wachmann Gröning muss Haftstrafe antreten!

 

 

Bremen  – Der wegen Beihilfe zum Mord in 300000 Fällen verurteilte frühere KZ-Wachmann Oskar Gröning muss laut Staatsanwaltschaft Hannover möglicherweise in Kürze seine vierjährige Gefängnisstrafe antreten. “Der von uns beauftragte Amtsarzt hat ihm jetzt die grundsätzliche Haftfähigkeit bescheinigt”, sagte Staatsanwältin Kathrin Söfker dem Bremer WESER-KURIER. Voraussetzung sei allerdings, dass die medizinische und pflegerische Betreuung des 95-Jährigen in einer Justizvollzugsanstalt gewährleistet sei. Dafür kämen mehrere Standorte in Niedersachsen in Betracht, erklärte Söfker. Zunächst aber erhielten Gröning und sein Verteidiger noch Gelegenheit zur Stellungnahme.

Das Landgericht Lüneburg hatte Gröning am 15. Juli 2015 für seine Beteiligung am Massenmord im Vernichtungslager Auschwitz zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Nachweis einer konkreten Tötungshandlung sei dafür nicht erforderlich. Es reiche, dass der frühere SS-Mann durch seine Buchhalter-Tätigkeiten im KZ zum reibungslosen Ablauf der Mordmaschinerie der Nationalsozialisten beigetragen habe. Im vergangenen Herbst bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Lüneburger Urteil.