Würzburg – Jetzt eskaliert der Streit um das Verfahren von Thomas Krebs endgültig! In einem brisanten Schriftsatz werden massive Vorwürfe gegen die Führung der Strafvollstreckungskammer am Landgericht Würzburg erhoben. Im Zentrum stehen Anschuldigungen, wonach zentrale Entscheidungen und Verfahrensschritte angeblich nicht vom zuständigen Vorsitzenden, sondern eigenmächtig durch den Berichterstatter getroffen worden seien. Der Vorwurf wiegt schwer: Dem Untergebrachten sei damit womöglich der gesetzliche Richter entzogen worden. Der Antrag liest sich wie ein Frontalangriff auf die gesamte Verfahrensführung. Immer wieder ist von „verfassungswidrig“, „rechtswidrig“ und sogar von einem „willkürlichen Vorgehen“ die Rede. Besonders explosiv: Laut Darstellung der Verteidigung habe sich in der gesamten Akte keine einzige verfahrensleitende Verfügung des Vorsitzenden gefunden. Stattdessen sollen zahlreiche Entscheidungen ausschließlich durch andere Richter getroffen worden sein – darunter Zustellungen, Anordnungen und Maßnahmen rund um Sachverständigengutachten.
Besonders brisant ist der Vorwurf rund um das Gutachten eines Sachverständigen. Trotz eines laufenden Befangenheitsantrags soll das Gutachten weiter in das Verfahren eingeführt worden sein. Aus Sicht der Verteidigung ein ungeheuerlicher Vorgang! Der Eindruck dränge sich auf, dass die Kammer das Gutachten bereits verwerten wollte, obwohl die Neutralität des Gutachters noch massiv angezweifelt wurde. Zusätzlich wird behauptet, wichtige Stellungnahmen seien der Staatsanwaltschaft übermittelt worden, nicht aber der Verteidigung oder dem Untergebrachten selbst. Für die Antragsteller ein weiterer Beleg dafür, dass das Verfahren nicht fair geführt worden sei. Immer wieder beruft sich der Schriftsatz auf Entscheidungen höherer Gerichte und auf Grundsätze des Rechtsstaats. Die Verteidigung argumentiert, dass ein verständiger Beteiligter unter diesen Umständen erhebliche Zweifel an der Unparteilichkeit der beteiligten Richter entwickeln müsse. Die Atmosphäre rund um das Verfahren wirkt inzwischen völlig vergiftet. Aus einem normalen Überprüfungsverfahren ist längst ein erbitterter Kampf um Rechtsstaatlichkeit, Neutralität und Vertrauen geworden.
Doch damit nicht genug: Der Schriftsatz zeichnet das Bild eines Justizapparates, der nach Ansicht der Verteidigung zentrale Regeln der Strafprozessordnung außer Kraft gesetzt habe. Die Rede ist von einem „einzigartigen Grundrechtsverstoß“ und einem Vorgehen, das selbst erfahrenen Juristen angeblich noch nie begegnet sei. Besonders scharf fällt die Kritik daran aus, dass richterliche Befugnisse angeblich ohne nachvollziehbare Dokumentation übertragen worden seien. Der Vorwurf: Entscheidungen seien getroffen worden, obwohl die gesetzlich vorgeschriebene Zuständigkeit fehlte. Damit steht plötzlich nicht nur das Verfahren selbst, sondern die gesamte Arbeitsweise der Kammer im Fokus. Hinter verschlossenen Türen dürfte der Druck nun enorm steigen. Denn sollte sich auch nur ein Teil der Vorwürfe bestätigen, könnte das weitreichende Folgen für das gesamte Verfahren haben. Für Thomas Krebs geht es dabei um weit mehr als Formalien – es geht um Freiheit, Vertrauen in die Justiz und die Frage, ob in einem hochsensiblen Verfahren tatsächlich alle rechtsstaatlichen Regeln eingehalten wurden.
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