Justiz: Pressestimme zum Gießener Abtreibungsurteil! “Werbung” für Abtreibungen!

Abtreibungsurteil

Die Frankfurter Rundschau kommentiert das Urteil wegen “Werbung” für Abtreibungen:

Die Frauenärztin Kristina Hänel hat die Rolle als “Märtyrerin”, die ihr oft angedichtet wurde, nie gewollt. Dennoch kann man ihr dankbar sein, dass sie sich nicht wegduckt. Ihr Gang durch die Instanzen wirft ein Schlaglicht auf das paternalistische Frauenbild, das sich im Paragrafen 219a offenbart. Aus ihm spricht die Vorstellung, dass erwachsene Frauen sofort verantwortungslos handelten, wenn sie online nicht auf widerwärtige Pranger wie abtreiber.de angewiesen wären, sondern sich direkt bei Arztpraxen informieren könnten.

Es ist gut, dass Justizministerin Katarina Barley nach dem Urteil ihre Absicht bekräftigt hat, den Paragrafen 219a zu ändern. Doch wenn sie es ernst meint, müsste die SPD bereit sein, einen Alleingang gegen den verbohrten Koalitionspartner zu wagen.

 

Frankfurter Rundschau