Justiz-Skandal: Öffentlichkeit wird beim Essener Kindermord-Fall ausgesperrt!

Saß ein Essener unschuldig 30 Jahre in der Psychiatrie?

 

 

Essen  – Schuldig oder unschuldig, Mörder oder ein zu Unrecht eingesperrter Mann? Niemand weiß es. Aber schnell kommt die Erinnerung an Fälle wie die des Gustl Mollath hoch. Daran, dass psychisch gestörte Menschen vielleicht zu schnell weggesperrt werden. Den traurigen Fall um den ermordeten Essener Jungen kann keiner abschließend beurteilen. Aber er sollte daran erinnern, welche Verantwortung Justiz und Polizei tragen, wenn es darum geht, einen Schuldigen zu finden.

Gerade bei Gewalt- und Sexualverbrechen ist die Empörung der Öffentlichkeit verständlich. Aber sie darf nie dazu führen, dass Unschuldige bestraft werden. Lieber einen Schuldigen laufen lassen, als einen Unschuldigen zu verurteilen, lautet sinngemäß ein alter Grundsatz in rechtsstaatlichen Systemen.

Dass das Dortmunder Schwurgericht den Fall ohne Öffentlichkeit verhandelt, erweckt den Anschein, dass mögliche Fehler der Justiz nicht nach außen dringen sollen. Das ist schwer zu akzeptieren. Denn es geht um den Mord an einem kleinen Jungen und um einen frei herumlaufenden Mörder. Da ist mehr Öffentlichkeit zu empfehlen, um die spätere Entscheidung transparent zu machen.