Sehr geehrte Frau D.,
kaum war ich im Landkreis Lörrach an einem Bahnhof ausgestiegen und in ein Auto eingestiegen befand ich mich in einer Polizeikontrolle. Die sehr vermögende Fahrzeughalterin eine Klinikchefin hat seit 2010 ca. 20 Hausdurchsuchungen über sich ergehen lassen müssen und ist es nicht anders gewohnt als von staatlichen Behörden verfolgt zu werden.
Anfang Februar war die Dame mit der Diagnose einer meist tödlichen Krankheit und der Lebenserwartung von höchstens 12 Monaten in eine Klinik eingeliefert worden. Am 27.2. wurde sie dann überrascht von der Nachricht, dass ihre drei Kinder im Beisein einer Dorfhelferin, die ihren Ehemann wegen ihrer Abwesenheit im Haushalt unterstütze unter anderem wegen Vermüllung des Hauses, angeblich bedenklicher hygienischer Zustände in Obhut genommen wurden. Wie oben angedeutet handelt es sich um ein bescheidenes Haus mit 320 qm Wohnfläche. Einen richterlichen Beschluss für die Inobhutnahme gab es nicht und wurde auch nicht am besagten 27.2. vom Jugendamt beantragt. Vielmehr kam dieser Beschluss erst auf Strafanzeigen und Anträge der Verteidiger der Familie am 11.3. zustande. Das nennt man Freiheitsberaubung, wie Sie als Juristin schnell überblicken können. Weiterhin wurde die Herausgabe der Kinder verlangt und verweigert. Das nennt man bei entsprechenden Tatbeständen Entziehung Minderjähriger.
Die Mutter, die mit den ganzen Dingen nichts zu tun hat, darf alle 2 Tage für 5 Minuten ihre Kinder telefonisch sprechen. Dabei hören sogenannte Aufsichtspersonen mit, dass die Kinder bzw. die Mutter nichts Falsches flüstern.
Das Umgangsrecht der Mutter wird nun durch Mitarbeiterinnen Ihres Amtes „aus pädagogischen Gründen“ selbst nach 5 Wochen verweigert.
Rechtliche Gründe können Ihre Mitarbeiterinnen nicht benennen. Sie sagen nur, dass sie keine Angst vor Strafanzeigen haben.
Man stelle sich vor, Sie Frau D. würden schwer erkranken, wären nicht zuhause könnten den Haushalt nicht mehr führen. Sie kommen aus dem Krankenhaus zurück, Ihre Kinder sind nicht mehr da, fremde Menschen bestimmen über die Kinder und Sie dürften Ihre Kinder nicht mehr sehen.
Was würden Sie dazu sagen?
Einen schönen Urlaub und viel Freude mit Ihren Kindern!
Ihr Martin Heidingsfelder
VroniPlag
Martin Heidingsfelder
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