#Limburg: #Falsche #Polizeibeamte bei #Seniorin #erfolgreich!

 

(pl)In der Nacht zum Mittwoch haben falsche Polizeibeamte bei einer Seniorin aus Limburg Schmuck und Bargeld im Wert von mehreren Tausend Euro Bargeld erbeutet. Das Telefon der Geschädigten klingelte gegen Mitternacht. Im Telefondisplay wurde die Notrufnummer der Polizei mit der Vorwahl von Limburg eingeblendet und ein angeblicher Polizist schilderte der Geschädigten, dass sie in das Visier von Einbrechern geraten sei. Die Frau solle daher sämtliches Bargeld und Schmuck in eine Tüte packen und aus dem Fenster werfen. Die Tüte würde dann in Empfang genommen und in Sicherheit gebracht werden. Durch eine geschickte Gesprächsführung wurde das Opfer von der Geschichte überzeugt und dahingehend manipuliert, dass sie tatsächlich ihre Wertsachen in eine Tüte packte und aus dem Fenster warf, wo die Tasche dann von einem der Täter in Empfang genommen wurde. Der Empfänger soll auffällig groß gewesen sein und einen schwarzen Ledermantel mit einem grauen Kapuzenpullover getragen haben. Mögliche weitere Geschädigte werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei in Limburg unter der Telefonnummer (06431) 9140-0 in Verbindung zu setzen.

Lassen Sie sich niemals auf solche Spielchen ein. Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten oder dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben. Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 an. Das tun nur Betrüger. Sind Sie sich unsicher, wählen Sie die Nummer 110. Benutzen Sie dabei aber nicht die Rückruftaste, da Sie sonst möglicherweise wieder bei den Betrügern landen, sondern wählen Sie die Nummer selbst. Geben Sie am Telefon keine Auskunft über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse oder andere sensible Daten. Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Geben Sie Betrügern keine Chance, legen Sie einfach den Hörer auf. Nur so werden Sie Betrüger los. Das ist keinesfalls unhöflich! Ziehen Sie gegebenenfalls eine Vertrauensperson hinzu, z. B. Nachbarn oder nahe Verwandte. Übergeben Sie unbekannten Personen kein Geld oder Wertsachen.