Massentierhaltung: Einschüchterung von Tierärzte wegen § 203 STGB?

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Das Problem in der gesamten Missstandsdiskussion bei der Massen-tierhaltung: Wird regelmäßig den Tierärzten mit § 203 STGB /Schweigepflicht  „Angst“ davor gemacht, dass sie rechtlich belangt werden würden, wenn Sie Informationen über falsche Tierhaltung weiter geben.

Aktuell ist auf der Homepage von , einer Infoplattform u. a. von und für Tierärzte, unterstützt durch Pharmaindustrie und Landwirtschaft über den § 203 STGB Schweigepflicht zu lesen, dass Tierärzte der Schweigepflicht unterliegen! 

So funktioniert Einschüchterung:  In dem Artikel wird nämlich der Satz (Satz 1 ist jedoch nicht anzuwenden, soweit solche Einzelangaben anderen Behörden oder sonstigen Stellen für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung bekanntgegeben werden und das Gesetz dies nicht untersagt.) weggelassen bzw. es wird nicht über die bestehende Ausnahme informiert!

Wird  in diesem Bericht extra verschwiegen, dass Meldungen an die zuständigen Behörden  = Staatsanwaltschaft, Veterinärmat oder Polizei keine Brechung der Schweigeplicht ist!

Es wird bei Nichtbeachtung der Schweigepflicht Tierärzte hingewiesen, dass man mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden kann aber mit keinem Wort werden die Ausnahmen der Schweigepflicht erörtert!

Hinzu kommt, dass. Anzeigen gegen TÄ wegen Verstößen gegen § 203 STGB nur sehr selten gibt – die erfolgen nämlich nur auf Antrag!

Sieht so eine Informationsplattform für Tierärzte aus? Wer das Schweigen bricht, bricht die Macht der Täter! Warum verbreitet man nur die halbe Wahrheit? Handelt es hier um Lobbyismus?

 

 

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