MILLIONEN-WIRBEL IN BERLIN! BUNDESREGIERUNG VERPULVERT ÜBER EINE MILLION EURO FÜR FOTOGRAFEN, VISAGISTEN UND FRISÖRE – DER STEUERZAHLER BEZAHLT DIE POLITISCHE SCHÖNHEITS-SHOW!

Berlin – Während Millionen Bürger in Deutschland jeden Euro zweimal umdrehen müssen, die Lebenshaltungskosten viele Haushalte belasten und die Politik immer wieder über knappe Staatskassen diskutiert, sorgt eine neue Kostenaufstellung der Bundesregierung für reichlich politischen Zündstoff! Fotografen, Visagisten, Kosmetiker und Frisöre kosten den Staat erhebliche Summen – und die Rechnung landet letztlich beim Steuerzahler! Was auf den ersten Blick wie die Kostenabrechnung einer großen Filmproduktion oder einer glamourösen Fernsehshow klingt, stammt tatsächlich aus den Ministerien und Behörden der Bundesregierung. Schwarz auf weiß dokumentiert eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion, welche Ausgaben für professionelle Fotografen und Dienstleistungen rund um das äußere Erscheinungsbild im Regierungsbetrieb angefallen sind. Die Bundestagsdrucksache 21/8718 vom 19. Oktober 2026, veröffentlicht in den Parlamentsnachrichten am 26. Oktober 2026, liefert eine bemerkenswerte Aufstellung über den Zeitraum vom 5. August 2025 bis zum 1. Oktober 2026. Die Anfrage trägt die Drucksachennummer 21/8318 und wurde unter anderem von den AfD-Abgeordneten Stephan Brandner, Joachim Bloch und Rainer Galla gestellt. Das Ergebnis bietet reichlich Stoff für eine hitzige Debatte über den Umgang mit öffentlichen Geldern: Allein die in der vollständigen Regierungsantwort aufgelisteten Ausgaben für Fotografen ergeben zusammengerechnet 992.518,07 Euro. Hinzu kommen 94.332,70 Euro für Visagisten, Kosmetiker und Frisöre. Macht zusammen 1.086.850,77 Euro – also deutlich mehr als eine Million Euro für fotografische Dienstleistungen und professionelle Schönheitsarbeiten! Zusätzlich nennt die Bundesregierung rund 44.000 Euro an gesondert ausgewiesenen Reisekostenvergütungen für festangestellte Fotografen. Werden diese Beträge rechnerisch hinzugenommen, ergibt sich eine Summe von rund 1,13 Millionen Euro. Und während die Bundesregierung betont, diese Dienstleistungen würden aus dienstlichen Gründen und nicht als persönliche Privataufträge einzelner Politiker vergeben, bleibt die politische Frage bestehen: Wie viel professionelle Inszenierung braucht eine Regierung, um ihre Arbeit öffentlich darzustellen? Müssen Regierungsauftritte tatsächlich mit einem solchen finanziellen Aufwand fotografisch begleitet und teilweise professionell geschminkt werden? Selbstverständlich gehört Öffentlichkeitsarbeit zu den Aufgaben einer Bundesregierung, und professionelle Fotografien können für die Dokumentation politischer Termine erforderlich sein. Doch gerade deshalb verdienen die Höhe der Kosten, die Art der Aufträge und deren Wirtschaftlichkeit eine öffentliche Kontrolle. Die Bundesregierung begründet die Fotografieaufträge ausdrücklich mit der „verfassungsrechtlich gebotenen Öffentlichkeitsarbeit“. Fotografen würden beispielsweise bei offiziellen Gesprächen mit ausländischen Regierungsvertretern, bei Tagungen und Dialogveranstaltungen eingesetzt. Eine individuelle, personenbezogene Nutzung durch Minister, Staatssekretäre oder parlamentarische Staatssekretäre finde nach Regierungsangaben nicht statt. Auch die Visagisten und Frisöre würden offiziell durch Ministerien und Behörden beauftragt, nicht privat durch die jeweiligen Regierungsmitglieder. Doch diese Erklärung dürfte die politische Diskussion kaum beenden. Denn während die Bürger an vielen Stellen zum Sparen aufgefordert werden, zeigt die Regierungsantwort, dass für professionelle Bilder und das Erscheinungsbild bei öffentlichen Auftritten erhebliche Mittel aus dem Bundeshaushalt eingesetzt werden. Besonders brisant: Die Zahlen stammen nicht aus einer Schätzung von Regierungskritikern, sondern unmittelbar aus der amtlichen Antwort der Bundesregierung selbst!

DER GROSSE FOTOGRAFEN-KASSENSTURZ! AUSWÄRTIGES AMT AN DER SPITZE – FINANZMINISTERIUM UND ENTWICKLUNGSMINISTERIUM MIT GEWALTIGEN AUSGABEN! Ein Blick auf die einzelnen Ministerien offenbart, wo die besonders hohen Kosten entstehen. An der Spitze steht das Auswärtige Amt mit 198.437,79 Euro für fotografische Dienstleistungen. Damit entfallen auf die deutsche Außenpolitik allein fast zweihunderttausend Euro. Diplomatische Treffen, internationale Konferenzen, Auslandsreisen und offizielle Begegnungen bieten zahlreiche Anlässe für Fotografien – aber die Höhe der Summe wirft dennoch Fragen nach Umfang, Vergabe und Wirtschaftlichkeit der Aufträge auf. Auf dem nächsten Platz folgt das Bundesfinanzministerium mit 145.497,94 Euro. Ausgerechnet jene Behörde, die sich mit den Finanzen des Staates beschäftigt, weist damit einen besonders hohen Betrag für professionelle Fotos aus. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung meldet 103.390,53 Euro. Auch hier wurde offenbar erheblich in die fotografische Begleitung der Regierungsarbeit investiert. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung kommt auf weitere 81.627,74 Euro, während das Bundesministerium für Wirtschaft und Energielaut vollständiger Bundestagsdrucksache 81.375,13 Euro ausweist. Beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien stehen 80.065,10 Euro in der Aufstellung. Das Bundesgesundheitsministerium meldet 71.409,00 Euro. Auch kleinere und mittlere Beträge summieren sich über den gesamten Regierungsapparat zu beträchtlichen Ausgaben. Das Bundesinnenministerium nennt 38.963,00 Euro, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weitere 38.772,90 Euro und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 33.830,85 Euro. Das Bundesbauministerium weist 29.296,00 Euro aus, das Bundesjustizministerium23.368,83 Euro. Hinzu kommen 18.210,49 Euro im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, 18.024,56 Euro im Bundesumweltministerium und 14.062,67 Euro im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimatbeziffert seine Fotografenausgaben auf 11.165,37 Euro. Im Bundeskanzleramt einschließlich der dortigen Beauftragten werden dagegen vergleichsweise niedrige 5.020,17 Euro ausgewiesen. Allerdings wäre es falsch, daraus zu schließen, dass die fotografische Begleitung des Bundeskanzlers insgesamt nur diesen Betrag gekostet hätte. Denn die Bundesregierung erklärt ausdrücklich, dass Fotografen des Presse- und Informationsamtes auch Termine des Bundeskanzlers und des Bundespräsidenten begleiten. Dort sind vier Fotografen unbefristet angestellt, eine weitere Person war noch bis zum 31. Dezember 2025 befristet beschäftigt. Die regulären Personalkosten dieser Beschäftigten werden in der Aufstellung der externen Fotografenausgaben nicht als gesonderter Gesamtbetrag ausgewiesen. Das persönliche Einkommen der Beschäftigten wird aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht. Hinzu kommen die bereits erwähnten rund 44.000 Euro Reisekostenvergütung für festangestellte Fotografen. Die Regierung erklärt außerdem, dass bei extern beauftragten Fotografen Reisekosten häufig bereits in den Honoraren enthalten seien und deshalb nicht immer gesondert ausgewiesen werden könnten. Auch Reisekosten im Rahmen offizieller Delegationsreisen würden teilweise nicht separat erfasst. Eine weitere Besonderheit: Fotoaufträge des Presse- und Informationsamtes für Besuchergruppen auf politischen Informationsfahrten, die auf Einladung von Bundestagsabgeordneten stattfinden, sind in den genannten Zahlen nicht enthalten. Damit liefert die Kostenaufstellung zwar einen umfassenden Einblick, aber keineswegs eine vollständige Darstellung sämtlicher finanzieller Aufwendungen für Fotografie im politischen Betrieb. Die entscheidende Frage bleibt deshalb bestehen: Wer prüft, ob diese Aufträge tatsächlich notwendig und wirtschaftlich angemessen sind? Denn ein professionelles Regierungsfoto mag durchaus seinen Zweck erfüllen – doch die Bürger haben ebenso das Recht zu erfahren, warum für die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung innerhalb des untersuchten Zeitraums derart hohe Summen ausgegeben wurden.

SCHMINKEN AUF STAATSKOSTEN! KANZLERAMT MIT 34.270 EURO AN DER SPITZE – UND DIE BÜRGER SOLLEN WEITER SPAREN? Noch mehr Diskussionsstoff liefert der zweite Teil der Regierungsantwort. Dabei geht es nicht um die Dokumentation politischer Termine, sondern um Dienstleistungen von Visagisten, Kosmetikern und Frisören. Mit professionellem Make-up, Haarstyling und einem kameragerechten Erscheinungsbild sollen öffentliche Auftritte offenbar auch optisch vorbereitet werden können. Spitzenreiter ist ausgerechnet das Bundeskanzleramt einschließlich seiner Beauftragten mit 34.270,72 Euro. Das ist der höchste in der Antwort ausgewiesene Einzelbetrag für diese Dienstleistungskategorie. Dahinter folgt das Bundesfinanzministerium einschließlich Beauftragter mit 19.986,98 Euro. Das Bundesgesundheitsministerium meldet 13.415,00 Euro, während das Bundesbauministerium 12.379,00 Euro ausweist. Auch das Presse- und Informationsamt ist mit 5.913,60 Euro vertreten. Im Bundesforschungsministerium wurden 4.630,50 Euro ausgegeben, im Bundesministerium für Arbeit und Soziales 3.130,00 Euro. Deutlich geringer fallen die Beträge beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat mit 309,40 Euro sowie beim Beauftragten für Kultur und Medien mit 297,50 Euro aus. Zusammen ergeben die aufgeführten Ausgaben 94.332,70 Euro. Die Bundesregierung stellt zugleich klar, dass in den obersten Bundesbehörden keine Visagisten, Kosmetiker oder Frisöre als Beamte oder Angestellte beschäftigt werden. Die Leistungen werden vielmehr bei Bedarf auf vertraglicher Grundlage in Anspruch genommen. Auch hier verweist die Regierung darauf, dass es sich um dienstliche Beauftragungen der jeweiligen Häuser handele. Wer daraus automatisch ableitet, einzelne Regierungsmitglieder hätten persönlich bestimmte Summen für ihren eigenen Friseur oder ihre persönliche Kosmetik ausgegeben, würde die amtliche Antwort deshalb falsch wiedergeben. Eine personenbezogene Aufschlüsselung liegt gerade nicht vor. Trotzdem bleibt die Debatte um Kosten und politische Prioritäten berechtigt. Denn aus Sicht kritischer Steuerzahler stellt sich die Frage, wo professionelle Vorbereitung für Kameratermine endet und vermeidbare Ausgaben für öffentliche Selbstdarstellung beginnen. Die Bundesregierung macht zudem deutlich, dass Reisekosten externer Visagisten, Kosmetiker und Frisöre nicht bei allen Behörden getrennt von den Honoraren erfasst werden. Pauschalen seien häufig bereits in den vereinbarten Vergütungen enthalten; mögliche Reisekosten bei offiziellen Delegationsreisen würden ebenfalls nicht immer gesondert ausgewiesen. Wer eine vollständige Abrechnung aller einzelnen Aufträge, Leistungen, Termine und reisenden Dienstleister erwartet, erhält aus der veröffentlichten Antwort deshalb kein lückenloses Bild. Umso wichtiger wäre eine transparente Darlegung der Vergabekriterien und der tatsächlich erbrachten Leistungen. Dass Regierungsmitglieder für Fernsehauftritte, Pressekonferenzen oder internationale Termine professionell vorbereitet werden, ist nicht automatisch ein Skandal. Ebenso wenig beweisen die veröffentlichten Beträge für sich genommen eine rechtswidrige Verwendung von Steuergeld. Politisch brisant ist jedoch die Größenordnung: Mehr als eine Million Euro für Fotografen und Schönheitsdienstleistungen in den ausgewiesenen Bundesbehörden – zusätzlich zu den gesondert genannten Reisekosten und den nicht vollständig aufgeschlüsselten Personalkosten. Gerade in Zeiten knapper Haushalte darf darüber diskutiert werden, ob jede Ausgabe erforderlich war und ob der Staat dabei dieselben strengen Maßstäbe anlegt, die er von seinen Bürgern erwartet. Für die Bundesregierung geht es um dienstliche Öffentlichkeitsarbeit, für ihre Kritiker um eine kostspielige Inszenierung des politischen Betriebs. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Politiker auf offiziellen Bildern gut aussehen dürfen, sondern ob Umfang und Kosten solcher Dienstleistungen angemessen sind. Denn politische Glaubwürdigkeit entsteht nicht durch die perfekte Frisur, professionelles Make-up oder Hochglanzfotos – sondern durch nachvollziehbare Entscheidungen, einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern und eine Regierung, deren Leistungen auch ohne kosmetische Nachhilfe überzeugen! Die vollständigen Angaben finden sich in der Bundestagsdrucksache 21/8718 sowie in der offiziellen Mitteilung des Deutschen Bundestages.

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