München: Beim Fluchtversuch an der Grenze erschossen!

Staatsanwaltschaft Weiden und Bayerisches Landeskriminalamt ermitteln jetzt gemeinsam mit tschechischen Kollegen gegen Grenzsoldaten und verantwortliche Politiker der CSSR

 

München/Weiden – Mord verjährt nicht. Nicht bei Soldaten und auch nicht bei Politikern.

Vier Bürger der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) entschließen sich, teilweise mit ihren Familien, zur Flucht in den Westen. Die Fluchtversuche scheitern – die Männer wurden von Grenzsoldaten der ehemaligen Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (CSSR) an der Grenze zu Bayern und Österreich erschossen oder von Hunden der Grenztruppen zu Tode gebissen.

Der erste Fall ereignete sich am Sonntag, den 27. August 1967. Vier Männer aus der ehemaligen DDR im Alter zwischen 18 Jahren und 28 Jahren versuchten aus der CSSR nach Österreich zu fliehen. Mit ihrem Auto fuhren sie direkt an den Sperrzaun der Grenzanlage. Sie kletterten von ihrem Autodach über den Zaun, liefen zum dahinterliegenden Grenzfluss March und schwammen Richtung Österreich. Als sie einen im Fluss befindlichen Steinwall erreichten, der sich nachweislich bereits auf österreichischem Hoheitsgebiet befindet, eröffneten Grenzsoldaten der ehemaligen CSSR das Feuer auf sie. Ein 28-jähriger Flüchtender wird von den Gewehrkugeln eines 20-Jährigen Grenzsoldaten tödlich getroffen. Die anderen drei Männer konnten das österreichische Ufer erreichen.

Bei dem zweiten Ermittlungsfall versuchte ein 38-Jähriger zusammen mit seiner Ehefrau und seinen drei Kindern von der CSSR nach Bayern zu flüchten. Am Dienstag, 06. August 1977, schnitt der Familienvater ein Loch in den Grenzzaun, nahe der Ortschaft Marienbad.

Die Familie schlüpfte durch das geschnittene Loch im Zaun und versuchte, die bayerische Grenze zu erreichen. Durch Schüsse der bereits alarmierten Grenzwachen wurde der 38-jährige Familienvater tödlich getroffen.

Seine Gattin und die drei Kinder blieben unverletzt. Sie wurden festgenommen und den Behörden der damaligen DDR überstellt.

Der dritte Fall ereignete sich am 21. August 1977. Ein 22-Jähriger versuchte, mit einem Bekannten von der CSSR nach Deutschland zu fliehen. Dafür gruben sie sich unter dem Sperrzaun hindurch. Dabei wurde ein Alarm bei den Grenzwachen ausgelöst. Grenztruppen eilten zu dem Fluchtort und gaben Warnschüsse ab. Davon ließen sich die Beiden nicht von der Flucht abhalten und liefen weiter in Richtung West-Deutschland. Bei den daraufhin gezielten Schüssen traf ein damals 19-jähriger Grenzsoldat den flüchtenden 22-Jährigen, der kurze Zeit später an seinen Verletzungen erlag. Sein Begleiter wurde festgenommen und an die DDR ausgeliefert.

Beim vierten Fall versuchte ein damals 18-Jähriger in den Abendstunden des 08. August 1986 nahe der Stadt Bratislava über die Grenze in Richtung österreichisches Staatsgebiet zu gelangen. Nachdem er den ersten Sperrzaun bereits überwunden hatte, löste er beim Durchschneiden des zweiten Sperrzaunes einen Alarm aus. Eine zweiköpfige Grenzwache mit Diensthunden machte sich auf die Suche nach ihm. Nachdem er entdeckt wurde, ließen sie die Hunde von der Leine, die als sogenannte „selbstständig attackierende Hunde“ eingesetzt wurden und den Flüchtenden nur 22 Meter vor der Staatsgrenze stellten. Durch Bissverletzungen im Hals- und Kopfbereich wurde der Flüchtende so stark verletzt, dass er später im Militärkrankenhaus in Bratislava verstarb.

Die aufgezeigten Fälle wurden bereits im August 2016 als Tötungshandlungen zum Nachteil von vier deutschen Staatsangehörigen im Grenzgebiet von der „Platform of European Memory and Conscience“ (PEMC) beim Generalbundesanwalt angezeigt. Nach Bestimmung des Landgerichts Weiden zum zuständigen Gericht wurde die Staatsanwaltschaft Weiden mit den Ermittlungen betraut. Diese geht seitdem gemeinsam mit dem Bayerischen Landeskriminalamt den damaligen Grenzvorfällen auf die Spur. Ähnliche Taten wurden von der PEMC auch in der Tschechischen Republik angezeigt. Die Ermittlungen werden dort durch die Staatsanwaltschaft Prag 1 geführt.

Um die gleichlaufenden Ermittlungen in der Tschechischen Republik und Deutschland bestmöglich koordinieren zu können, wurde nun mit Unterstützung von EUROJUST zwischen den beteiligten Staatsanwälten und Ermittlern eine Gemeinsame Ermittlungsgruppe, ein sogenanntes Joint Investigation Team (JIT), unter Führung der Tschechischen Republik gegründet. Das erste Treffen der Beteiligten im Rahmen dieses JITs zur Absprache weiterer Ermittlungsschritte fand nun am 25. Juli 2019 in Weiden statt.

Im Focus der Ermittlungen stehen aktuell 41 Personen, vom Grenzsoldaten bis hin zu noch lebenden Mitgliedern des damaligen Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der CSSR.

Die polizeilichen Ermittlungen werden beim Dezernat für Sonderermittlungen des Bayerischen Landeskriminalamtes geführt.