NRW entschärft Polizeigesetz deutlich! “drohenden Gefahr” als Eingriffsrecht wird komplett gestrichen!

NRW Polizeigesetz

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NRW Polizeigesetz – Das neue nordrhein-westfälische Polizeigesetz soll deutlich entschärft werden. Nach Informationen der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ, Mittwochausgabe) wollen die Landtagsfraktionen von CDU und FDP den Begriff der “drohenden Gefahr” als Rechtsgrundlage für präventive polizeiliche Eingriffe komplett aus dem ursprünglichen Entwurf von Innenminister Herbert Reul (CDU) streichen. Der umstrittene Unterbindungsgewahrsam für potenzielle Straftäter soll von derzeit 48 Stunden nur noch auf zwei Wochen mit Verlängerungsoption unter Richtervorbehalt ausgeweitet werden.

Reul hatte zunächst einen vierwöchigen Unterbindungsgewahrsam im Gesetzentwurf vorgesehen. Die Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung soll zwar erweitert werden, doch für das Auslesen von Messengerdiensten muss ein neuer Staatstrojaner in NRW den strengen Anforderungskatalog des Bundeskriminalamtes (BKA) erfüllen. Der ursprüngliche Entwurf des Polizeigesetzes wurde von Kritikern als zu weitgehend kritisiert. CDU und FDP wollen die Änderungen an dem Gesetzesentwurf als Fraktionsanträge auf den Weg bringen. Eine Verabschiedung der Polizeireform im Landtag ist bis Ende des Jahres oder Anfang 2019 geplant

 

Westdeutsche Allgemeine Zeitung