ORDNUNGSRUF FÜR „ALTPARTEIENSYNDIKAT“, STILLE BEI „FASCHISTEN“? BRANDNER WIRFT BUNDESTAG ZWEIERLEI MASS VOR!

Berlin – Für ein „Pfui“ gibt es sofort die Glocke, für „Faschisten“ und „Verbrecherbande“ angeblich gar nichts? Ein neues YouTube-Video des Kanals „Kommentare zur Politik“ heizt die Debatte um Ordnungsrufe im Bundestag kräftig an! Unter dem Titel „DOPPELMORAL IM BUNDESTAG – ORDNUNGSRUF FÜR ‚ALTPARTEIENSYNDIKAT‘ – Linke zahlt Strafe!“ zeigt der Kanal einen Auftritt des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner, der eine ganze Liste von Fällen vorträgt, in denen seine Fraktion nach seiner Darstellung mit zweierlei Maß gemessen wird. Dazu kommt die Szene, in der die Linken-Abgeordnete Cansin Köktürk dem Präsidium zuruft, es „schütze die Faschisten“ – und am Ende als erste Abgeordnete überhaupt ein Ordnungsgeld zahlen muss. Wir haben uns das Video genau angesehen und die Behauptungen mit offiziellen Quellen und Medienberichten abgeglichen – und dabei auch einige Fehler im Video gefunden!

Der Reihe nach. Das Video wurde am Freitag, dem 30. Oktober 2026, auf dem Kanal „Kommentare zur Politik“ veröffentlicht, es dauert knapp 11 Minuten (genau 10:55) und kam bis Samstagabend auf rund 1.100 Aufrufe. Der Kanal macht selbst keinen Hehl daraus, was er da anbietet: In der Videobeschreibung heißt es ausdrücklich, es handle sich um einen „Meinungsbeitrag, keine neutrale Nachrichtensendung“; die gezeigten Ausschnitte dienten der „Kommentierung, Analyse und Kritik“ unter Berufung auf das Zitatrecht nach § 51 UrhG. Die zentrale Frage stellt der Kanal gleich mit: „Gilt im Bundestag noch gleiches Recht für alle?“ Grundlage unserer Auswertung sind die Videobeschreibung und die automatisch erzeugten deutschen Untertitel des Videos – Zitate daraus geben wir deshalb sinngemäß wieder, kleinere Abweichungen vom tatsächlichen Wortlaut sind möglich.

Los geht es mit einem Paukenschlag aus dem Plenum: Zu hören ist Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke), der Brandner erklärt, er habe „mal gegoogelt“ und herausgefunden, dass es auch „Verbrechersyndikate“ gebe – deshalb erteile er jetzt einen Ordnungsruf. Der Sprecher des Kanals legt sofort nach: Für das Wort „Altparteiensyndikat“ gebe es für die AfD einen Ordnungsruf, „während Linke, Grüne und SPD mit so gut wie allem davonkommen“. Das sei „wirklich unfassbar“. Dann übernimmt Brandner selbst. In dem im Video gezeigten Auftritt – wo und wann genau er aufgezeichnet wurde, geht aus dem Video nicht hervor – schildert der AfD-Politiker, wie seine Fraktion seiner Ansicht nach behandelt wird.

Seine Beispiele für Ordnungsrufe gegen AfD-Abgeordnete: Einer habe mit dem Finger auf jemanden gezeigt – „Zack, Ordnungsruf“. Sein Fraktionskollege Kay Gottschalk habe „Pfui“ gerufen – Ordnungsruf. Steffen Janich habe nach einem Ordnungsruf die Augen verdreht – und dafür nach Brandners Schilderung gleich den 2. Ordnungsruf kassiert. „Das ist so die Ebene, wo wir Ordnungsrufe bekommen“, sagt Brandner sinngemäß. Und dann kommt die Gegenliste – die Fälle, in denen Abgeordnete anderer Fraktionen die AfD hart angegangen sein sollen, ohne dass das Präsidium nach seiner Darstellung durchgegriffen habe.

Ganz oben auf Brandners Liste: der Linken-Abgeordnete Luke Hoß. Der habe die AfD im Plenum als „Faschisten“ bezeichnet und ihre Haltung als die „einer Verbrecherbande“. Präsidiert habe ausgerechnet Ramelow, ebenfalls von der Linken. Brandner zitiert nach eigenen Worten aus dem Protokoll, Ramelow habe erklärt, er finde es „nicht in Ordnung“, dass die AfD als Faschisten und als Verbrecherbande angesprochen werde, und das als „nicht akzeptabel“ qualifiziert – einen Ordnungsruf habe es aber nicht gegeben. Als Brandner dann eingewandt habe, das reiche nicht, das sei doch ein klarer Fall für einen Ordnungsruf, habe er selbst einen bekommen – weil er das Handeln des Präsidenten kommentiert habe. Das Kommentieren der Sitzungsleitung ist nach der Geschäftsordnung tatsächlich ein klassischer Anlass für einen Ordnungsruf. Die AfD-Fraktion beklagt die aus ihrer Sicht ungleiche Praxis übrigens auch schriftlich: In der Bundestagsdrucksache 21/2196 wirft sie den Sitzungsleitern vor, AfD-Reden regelmäßig zu kommentieren, und fordert eine Liste der Begriffe, die regelmäßig zu einem Ordnungsruf führen – „identische oder vergleichbare Formulierungen“ seien in der Vergangenheit unterschiedlich sanktioniert worden.

Weiter geht es mit Vorwürfen, die Brandner Abgeordneten der Grünen zuschreibt. Ein Redner habe die AfD-Abgeordneten als „Überlebende der Reichskanzlei“ bezeichnet. Als die AfD das im Ältestenrat angesprochen habe, habe Ramelow nach Brandners Darstellung erklärt, er sei gar nicht darauf gekommen, dass die Reichskanzlei etwas mit dem Dritten Reich zu tun haben könnte. Eine Grünen-Abgeordnete habe die AfD als Nachfolger der Verbrecher des Holocaust bezeichnet; die amtierende Vizepräsidentin – in den Untertiteln als „Orlep“ wiedergegeben, gemeint sein dürfte Vizepräsidentin Josephine Ortleb (SPD) – habe angekündigt, sich das anzusehen. Auf spätere Nachfrage habe es dann geheißen, man habe es sich ja angesehen. Im Saal ist an dieser Stelle Gelächter zu hören. Ein Grünen-Politiker habe der AfD vorgeworfen, „in der Tradition des Nationalsozialismus“ zu stehen, die neue AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ sei als „Hitlerjugend“ bezeichnet worden – passiert sei nach Brandners Worten jeweils: nichts. Wichtig: Diese Einzelfälle haben wir nicht vollständig mit den Plenarprotokollen abgleichen können. Es handelt sich um Brandners Darstellung, die betroffenen Abgeordneten und Präsidiumsmitglieder kommen im Video nicht zu Wort.

Besonders bissig wird Brandner beim Zwischenruf „Sei ruhig, Brauner“, den er aus den Reihen der anderen Fraktionen gehört haben will. Bei der Prüfung habe es nach seiner Schilderung geheißen, man müsse immer die angenehmste Auslegung wählen – und irgendwo in Rheinland-Pfalz auf dem Pferdemarkt bedeute „Sei ruhig, Brauner“ eben so viel wie „Hör mal auf zu schnauben“. Einen Ordnungsruf habe es nicht gegeben. Der Kanalbetreiber kommentiert das später mit den Worten: „Für wie blöd hält man die Bürger eigentlich?“ Ironischerweise ist genau diese „verwenderfreundlichste Auslegung“ das Argument, das Brandner selbst in eigener Sache vorgebracht hat – dazu gleich mehr. Außerdem erwähnt Brandner einen Vorwurf von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), die AfD plane „ethnische Säuberungen“ – auch das gibt das Video nur als Brandners Darstellung wieder, ohne Beleg und ohne Einordnung.

Und jetzt zum Faktencheck des Aufhängers – dem „Altparteiensyndikat“. Hier liegen Video und offizielle Quelle auseinander! Laut der Textarchiv-Meldung des Deutschen Bundestages erhielt Brandner den Ordnungsruf von Ramelow in der Plenarsitzung am 5. Juni 2025 – und zwar für den Begriff „Syndikatsparteien“, nicht für „Altparteiensyndikat“, wie Video-Titel und Brandner selbst im Video sagen. Ramelow habe zur Begründung ausgeführt, eine kurze Google-Suche habe ergeben, „Syndikat“ stehe für einen „als geschäftliches Unternehmen getarnten Zusammenschluss von Verbrechern“. Brandner legte Einspruch ein: Der Ordnungsruf sei rechtswidrig, weil nicht die „verwenderfreundlichste Auslegung“ gewählt worden sei – und weil er denselben Begriff schon in einer früheren Rede am selben Tag ohne Ordnungsruf benutzt habe. Das Ergebnis: Am 6. Juni 2025 wies der Bundestag den Einspruch ohne Aussprache zurück. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke, dagegen die AfD. Das Ereignis ist also echt – aber über ein Jahr alt, und das Wort im Titel stimmt so nicht.

Dann der zweite große Teil des Videos: die Köktürk-Szene. Der Kanal zeigt Ausschnitte aus der Haushaltsdebatte, in der der AfD-Abgeordnete René Springer spricht. Springer behauptet in dem Ausschnitt, es gebe 150.000 Menschen, die mit Haftbefehl gesucht würden und zugleich Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hätten; wenn die ins Jobcenter kämen, sollten künftig „die Handschellen klicken“ und „kein einziger Euro mehr“ gezahlt werden. Diese Zahl stammt aus Springers Rede, wir haben sie nicht unabhängig überprüft. Aus den Reihen der Linken kommen laute Zwischenrufe, die Sitzungsleitung ermahnt mehrfach: „Frau Kollegin, jetzt ist es wirklich gut“, ist zu hören, dann folgt der erste Ordnungsruf. Als die Abgeordnete weiter diskutiert und ruft: „Jetzt schützen Sie die Faschisten“, kommt die Antwort prompt: „Ich schütze hier gar keinen Faschisten, und dafür gibt’s den nächsten Ordnungsruf.“ Schließlich verlässt die Abgeordnete den Saal.

Das ist durch zahlreiche Medien belegt. Nach Berichten von tagesschau.de, SPIEGEL und n-tv vom 11. September 2026 hatte Köktürk in der Haushaltsdebatte Springers Rede, in der er Asylsuchenden vorwarf, den Sozialstaat zu missbrauchen, mit dem Ruf „Das ist rassistische Scheiße!“ unterbrochen. Nach einer Ermahnung und weiteren Zwischenrufen erteilte ihr Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz (CSU) den ersten Ordnungsruf, nach dem Ruf „Jetzt schützen Sie die Faschisten!“ den zweiten. Weil Köktürk bereits am 25. Juni einen Ordnungsruf erhalten hatte – damals für die Aussage über die „Einwanderung von gewaltbereiten Faschisten in unser demokratisches Parlament“ –, waren es 3 Ordnungsrufe innerhalb von 3 Sitzungswochen. Lindholz setzte deshalb nach § 37 Absatz 1 der Geschäftsordnung ein Ordnungsgeld fest: 2.000 Euro. Köktürk ist nach diesen Berichten die erste Abgeordnete, die nach den 2025 verschärften Regeln zahlen muss. Im Wiederholungsfall drohen 4.000 Euro – so steht es auch in § 44e des Abgeordnetengesetzes.

Lindholz verteidigte ihr Vorgehen laut SPIEGEL mit den Worten: „Leidenschaft rechtfertigt keine Regelverstöße.“ Und wer eine sachliche Debatte ermöglichen wolle, solle nicht pauschal den Vorwurf erheben, man schütze „Faschisten“, nur weil man auf die Einhaltung von Ordnung und Würde des Parlaments bestehe. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hat Linkspartei und AfD nach den Berichten wiederholt vorgeworfen, den Bundestag mit gezielten Provokationen als Bühne für soziale Netzwerke zu nutzen. Kleines Detail am Rande: Auf dem Vorschaubild des Videos prangt groß Klöckner, verhängt hat das Ordnungsgeld aber nicht sie, sondern ihre Stellvertreterin Lindholz.

Und hier muss das Video gleich mehrfach korrigiert werden! Erstens behauptet der Sprecher, Köktürk sammle „laut Medienberichten Spenden für Ordnungsgeld von 2.000 Euro“. Das stimmt so nicht. Nach Berichten von WELT, Frankfurter Rundschau und DerWesten startete Köktürk zwar eine GoFundMe-Aktion – das Geld geht aber an die Seenotrettungsorganisation Sea-Watch. Das Ordnungsgeld zahle sie „herzlich gerne selbst – privat und aus eigener Tasche“, schrieb sie laut WELT auf Instagram. Die Frankfurter Rundschau betont ausdrücklich: Sie sammle „keineswegs Spenden für ihren Ordnungsruf“. Laut WELT waren bis zu einem Montagmittag 17.733 Euro eingegangen, laut DerWesten bis zum 15. September fast 19.000 Euro. Zweitens liest der Sprecher am Ende aus einem Artikel vor, das Ordnungsgeld drohe bei 3 Ordnungsrufen „innerhalb von 30 Sitzungswochen“ – richtig sind laut Geschäftsordnung, Abgeordnetengesetz und allen geprüften Berichten 3 Sitzungswochen.

Drittens die Diäten: Der Sprecher sagt, Abgeordnete verdienten „über 10.000 Euro Diäten im Monat“, die 2.000 Euro seien also kaum der Rede wert. Das ist eher untertrieben: Laut n-tv beträgt die steuerpflichtige Abgeordnetenentschädigung 11.833,47 Euro im Monat. Allerdings berichtet DerWesten, dass Köktürk sich wie viele Linken-Abgeordnete nur einen Durchschnittslohn auszahlen lasse und den Rest spende – für sie wiege das Ordnungsgeld also schwerer als für Kollegen mit voller Diät. Die Behauptung im Video, Abgeordnete machten sich „auf dem Rücken der Bevölkerung die Taschen voll“, ist eine Meinungsäußerung des Kanalbetreibers.

Sein Fazit formuliert der Kanalbetreiber deutlich: Eigentlich solle der Bundestag „das Herz unserer Demokratie“ sein, offenbar gälten aber „zwei Regelbücher – eins für die AfD und eins für alle anderen“. Ordnungsrufe landeten in der Statistik, am Ende heiße es in den Medien, die AfD bekomme die meisten Ordnungsrufe und sei die „Pöbelpartei“. Wer die Regeln so auslege, dass nur eine Seite bestraft werde, produziere diese Statistik selbst: „Das ist kein neutrales Präsidium mehr, das ist Politik mit der Glocke.“ Ein Parlament lebe davon, dass für alle dieselben Regeln gälten. Das ist die Sicht des Kanals. Fair ist aber auch: Die Köktürk-Szene zeigt gerade, dass auch eine Linken-Abgeordnete Ordnungsrufe und sogar als Erste ein Ordnungsgeld bekommen hat. Ob das Präsidium insgesamt mit zweierlei Maß misst, lässt sich aus einer Sammlung ausgewählter Einzelfälle allein nicht beweisen – genauso wenig lässt sich der Vorwurf damit vom Tisch wischen.

KOMMENTAR / MEINUNG: Man muss es dem Bundestag lassen: Er hat das Googeln als parlamentarisches Instrument etabliert. Früher schlug man im Duden nach, heute entscheidet die Suchmaschine, ob ein Wort ein Verbrechen ist. Ein „Syndikat“ ist laut Netz eine Verbrecherbande, ein „Brauner“ dagegen laut Pferdemarkt ein schnaubender Wallach. Wer da noch durchblickt, bekommt vermutlich auch einen Ordnungsruf – wegen Augenverdrehens. Vielleicht sollte das Präsidium einfach ein offizielles Wörterbuch herausgeben, in dem bei jedem Begriff steht, für welche Fraktion er gerade erlaubt ist. Die AfD hat so etwas ja schon beantragt. Das wäre wenigstens ehrlich.

KOMMENTAR / MEINUNG: Dann die Linken-Abgeordnete, die dem Präsidium zuruft, es schütze Faschisten, die Strafe kassiert und danach eine Spendenaktion startet, die ein Vielfaches einbringt. Das Video macht daraus flugs eine Sammelaktion für die eigene Strafe – was nicht stimmt, aber so schön ins Bild passt, dass man es offenbar nicht prüfen wollte. Und auch auf der anderen Seite ist die Inszenierung perfekt: Wer sich im Plenum am lautesten danebenbenimmt, wird draußen am lautesten gefeiert. Das Parlament als Bühne, das Ordnungsgeld als Eintrittskarte, der Instagram-Applaus als Gage. Würde des Hohen Hauses? Die hat offenbar gerade Mittagspause.

KOMMENTAR / MEINUNG: Und am Ende bleibt die große Frage, die niemand im Präsidium beantworten möchte: Warum entscheidet das Bauchgefühl der jeweiligen Sitzungsleitung darüber, ob „Faschist“ nur unschön oder ob „Syndikat“ schon unerträglich ist? Solange es keine klaren, für alle gleichen Maßstäbe gibt, liefert man jedem Empörungskanal die perfekte Vorlage frei Haus. Dass dieser Kanal dabei selbst Fakten verbiegt, macht es nicht besser – aber die Präsidiumsbank muss sich fragen lassen, warum sie es den Kritikern so leicht macht. Gleiches Recht für alle sollte im Bundestag eigentlich keine Frage von Suchmaschinen und Pferdemärkten sein.

Wie seht ihr das? Gilt im Bundestag noch gleiches Recht für alle – oder wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Schreibt es uns!

Quellen:
YouTube – Kommentare zur Politik: „DOPPELMORAL IM BUNDESTAG 💥 ORDNUNGSRUF FÜR ‚ALTPARTEIENSYNDIKAT‘ – Linke zahlt Strafe!“ (30.10.2026): https://www.youtube.com/watch?v=FTEOze3Z7vg
Deutscher Bundestag – Einspruch gegen einen Ordnungsruf zurückgewiesen (06.06.2025): https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw23-de-einspruch-ordnungsruf-1084838
tagesschau.de – Linken-Abgeordnete muss 2.000 Euro Strafe zahlen (11.09.2026): https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/ordnungsgeld-koektuerk-bundestag-100.html
DER SPIEGEL – Linken-Abgeordnete muss wegen Zwischenrufen im Bundestag 2000 Euro zahlen: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/cansin-koektuerk-linken-abgeordnete-muss-wegen-zwischenrufen-im-bundestag-2000-euro-zahlen-a-8bb506ad-3f08-4c07-8666-22ca0af5fd69
n-tv – Linken-Abgeordnete Köktürk muss nach Pöbelei 2000 Euro zahlen: https://www.n-tv.de/politik/Linken-Abgeordnete-Koektuerk-muss-nach-Poebelei-2000-Euro-zahlen-id31297595.html
Frankfurter Rundschau – Linken-Abgeordnete Köktürk: Erstes Ordnungsgeld im Bundestag: https://www.fr.de/politik/bundestag-linken-abgeordnete-koektuerk-erstes-ordnungsgeld-im-zr-94490343.html
WELT – Linke-Politikerin erhält nach Ordnungsgeld fast 18.000 Euro an Spenden: https://www.welt.de/politik/deutschland/article6aa7bb2b77bd109fcdd0080c/cansin-koektuerk-rassistische-scheisse-linke-politikerin-erhaelt-nach-ordnungsgeld-fast-18-000-euro-an-spenden.html
WELT – Nach 2000-Euro-Strafe sammelt Linken-Abgeordnete Spenden: https://www.welt.de/politik/deutschland/article6aa509eda9995d6784880f2e/cansin-koektuerk-es-reicht-nach-2000-euro-strafe-sammelt-linken-abgeordnete-spenden.html
DerWesten – Bochumer Abgeordnete Köktürk macht AfD eine Kampfansage: https://www.derwesten.de/staedte/bochum/afd-bochum-linke-koektuerk-id302159456.html
Deutscher Bundestag – Drucksache 21/2196 (Antrag der AfD-Fraktion zu Ordnungsrufen): https://dserver.bundestag.de/btd/21/021/2102196.pdf
Bundespuls – Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die Abg. Cansin Köktürk (Drs. 21/94): https://bundespuls.de/vorgang/339029
Gesetze im Internet – § 44e Abgeordnetengesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__44e.html

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