
Ein Paukenschlag erschüttert den Maßregelvollzug: Im BKH Lohr am Main eskaliert der Fall Thomas Krebs. Trotz bekannter Rechtslage wurde ihm die zustehende Lockerungsstufe der Kategorie C eins hartnäckig verweigert. Nun hat das Landgericht Würzburg die Blockade zerschlagen und unmissverständlich klargestellt: Die Einwände der Klinik waren rechtswidrig sowie fachlich und sachlich falsch. Ein Urteil wie ein Donnerschlag – und ein Offenbarungseid für die Verantwortlichen.
Der eigentliche Hammer: Der als psychisch krank geführte Insasse Herr Krebs hatte die Klinikleitung wiederholt auf den gravierenden Fehler hingewiesen und um Korrektur gebeten. Statt Einsicht folgte Sturheit. Die richterliche Bestätigung macht nun deutlich, wie dünn das Fundament der internen Stellungnahmen war. Wer diese Begründungen liest, kommt zu einem bitteren Schluss: In zentralen Funktionen fehlt offenbar das nötige Fachwissen für den Maßregelvollzug. Die Verantwortungsträger wirken überfordert – mit potenziellen Risiken für Patienten und deren Angehörige.

Jetzt wächst der Druck. Um weitere Fehlgriffe und Gefahren abzuwenden, fordern Kritiker persönliche Haftung und klare Konsequenzen bis hin zur Kündigung. Sollte die Staatsregierung untätig bleiben, droht der Skandal zu explodieren. Brisant: Der Redaktion Pressecop24 liegen Berichte weiterer Patienten vor. Gemeinsam mit Unterstützern plant die Redaktion einen Undercover-Besuch, um Missstände in Bild und Ton zu dokumentieren. Die Botschaft ist klar und unmissverständlich: Wer das Schweigen bricht, bricht die Macht der Täter.
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