Haltern am See (ots)
Gestern Abend (17. September) soll eine Gruppe Minderjähriger am Bahnhof Haltern am See Feuerwerkskörper auf Jugendliche geworfen haben. Einer der Beteiligten habe zudem ein Klappmesser gezückt.
Gegen 20 Uhr informierte ein Reisender die Polizei Recklinghausen über eine größere Personengruppe am Bahnhof Haltern am See, welche pyrotechnische Gegenstände anzünde und auf umstehende Passanten werfe. Zudem soll eine Reisende mit einem Messer bedroht worden sein. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte der Bundespolizei auf insgesamt fünf Geschädigte. Vier Jugendliche (14, 15, 15, 16) gaben gegenüber den Beamten an, dass sie sich auf dem Vorplatz befunden haben. Die unbekannte achtköpfige Gruppe habe mehrere Böller in ihre Richtung geworfen. Diese seien teilweise zwischen den Beinen der Deutschen detoniert. Verletzt wurde niemand. Durch diese Handlung haben sie sich stark belästigt gefühlt. Auch mehrfache Aufforderungen dies zu unterlassen, wurden ignoriert.
Eine 18-Jährige saß mit ihren Begleiterinnen zu dem Zeitpunkt auf dem Außenmobiliar eines bereits geschlossenen Bäckers. Die Deutsche bestätigte, dass die Gruppe Minderjähriger Feuerwerkskörper anzündeten und diese auf Umstehende warfen. Zudem sollen diese die Knallkörper auch in die Richtung der Heranwachsenden geschleudert haben, jedoch nicht unmittelbar auf diese, so dass sie es lediglich als Provokation deutete. Die junge Frau aus Haltern am See fertigte mit der Innenkamera ihres Smartphones ein Video von sich. Daraufhin habe sich einer der Jungen belästigt gefühlt, sei auf die Frauen zugegangen und habe damit gedroht seine Familie zu holen. Zudem soll er ein Klappmesser mit einer geöffneten Klinge gezückt haben. Eine Glaswand trennte den Verdächtigen, welcher zwischen 8 und 10 Jahre alt sein soll, und die Geschädigte voneinander. Anschließend ergriff die Gruppe (schätzungsweise 7-12 Jahre alt) mit E-Scootern die Flucht in südwestlicher Richtung.
Einsatzkräfte der Polizei Marl fahndeten nach den Minderjährigen, jedoch ohne Erfolg. Die Uniformierten wiesen die 18-Jährige an, das gefertigte Video- und Bildmaterial von ihrem Mobiltelefon nicht zu löschen. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter, gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Bedrohung, Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und Belästigung der Allgemeinheit ein.
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin