Liebe Bloggende,
mir ist es schwer gefallen, diesen Text an einem Stück zu lesen.
Nicht, weil ich Probleme mit langen Texten habe – sondern weil so viel negative Erinnerung daran hängt.
Ist man einmal einem Psychiater ausgesetzt, dann gilt jede Verteidigung, auch jede faktische Widerlegung als “non compliance”, sozusagen “Unhöflichkeit”.
Der “Patient”, der häufig noch garnicht diagnostiziert ist, ist bereits “nicht krankheitseinsichtig”.
Ist einmal eine Diagnose vorhanden, rechtfertigt das einen vielfältigen Werkzeugkasten von Maßnahmen – von der Zwangsbehandlung bis zur Isolation, von der Fixierung bis zur Totalüberwachung.
Menschenrechte gelten für den Arzt, nicht für den Patienten.
Genau daraus entstand ja ein Fall wie der von Gustl Mollath.
Wir müssen in Zukunft auf der juristischen Ebene dahin kommen, dass jeder Richter erkennt, dass ein Gutachten zur Psyche eines Angeklagten etwa den gleichen Wert hat, wie ein Astrologisches Gutachten.
“Der Mond stand im Stier, von daher konnte er nicht anders.”
Die inhaltliche Ödnis und Leere der Psychiatrischen Wissenschaft führt zu der aktuellen Situation, in der JEDES Verhalten von Ihnen als Leser bereits Symptom einer “Erkrankung” sein kann. Selbst die letzten Säulen der Beweisbarkeit, die eigenen Techniken, liegen seit 2011 in Ruinen.
Damals wurde erstmals nachgewiesen, dass die “bidlgebenden” Verfahren, auf die Gutachter immer wieder verweisen, auch an Lachsen beobachtet werden können.
An toten Lachsen.
“Nach 15 Jahren des Booms ist jetzt die Euphorie bei vielen Forschern verflogen.
“Als ich meine Lachs-Studie auf einem Kongress vorstellte”, (…), “war die Reaktion zu meiner Überraschung fast einhellig positiv.
Manche haben sogar laut ,Danke!’ gerufen.”
Erstaunlich lange hat es gedauert, bis sich die Skepsis regte.” heisst es in diesem Spiegel-Artikel:
http://www.spiegel.de/spiegel/a-760220.html
Ein wichtiges und berechtigtes Ziel jeder Psychiatriekritik ist ein kritischer Blick auf die Mitarbeiter und Methoden dieser Einrichtungen, nicht nur der “Geschlossenen”.
Derzeit wird gesellschaftlich wie wissenschaftlich diese Perspektive überhaupt nicht akzeptiert.
In einer Periode der Datenrechte verweigern Kliniken den Betroffenen und ihren Anwälten unbegründet die Einsicht in die über sie geführten Krankenakten. Dafür gibt es Gründe.
Und die liegen sicherlich nicht in der “Krankheits-gefährdung” von Betroffenen. Diese empfinden diese Begründung im Gegenteil als beleidigend.
Die Aufarbeitung der Schicksale und das Wiederherstellen der Lebensqualität von Psychiatrieopfern, insbesondere der deutschen Psychiatrien, wird ein langwieriger Prozess werden. Auf dem Weg zu diesem Ziel könnten derzeit alle Betroffenen, alle Angehörigen und auch alle kritischen Mitarbeiter in diesen Einrichtungen gemeinsam an Alternativen arbeiten.
Dafür brauchen Sie die Unterstützung der Zivilgesellschaft und des Gesetzgebers.
Eine Anhörung wie die in Wiesbaden vom März 2015, in der nur die Klinikleiter und damit die Profiteure zu Wort kommen, ist ein Affront gegen die Psychiatrisierten und Ihre Menschenrechte.
Auch wer tumb ist, muss erkennen: Täter sollst du “Täter” nennen! (Frei nach Tucholsky).
Auf solchen Anhörungen der Gesetzgeber kommen derzeit überall Menschen zu Wort, die ein völlig realitätsfremdes Glaubenssystem rechtfertigen, in dem sie selbst die finanziellen Profiteure sind.
Wenn manche Menschen für das Wegsperren Anderer 500 bis 750 Euro pro Tag erhalten – sieht dann keiner die Gefahr, dass der- oder diejenige alles diagnostiziert, wenn nur die sprudelnde Geldquelle erhalten bleibt?
Und wer immer mir so weit gefolgt ist, der muss darüber hinaus noch zur Kenntnis nehmen, dass in Deutschland die Psychiatrie nicht medizinisch verfährt, sondern immer wieder als politisches Steuerungselement mißbraucht wird.
Durch die fortgesetzte Verletzung von Strafrechtlichen und Menschenrechtlichen Vorschriften ensteht eine gegenseitige Abhängigkeit zwischen Ministerium, Justiz und “Klinik”/Euthanasieanstalt, die wie ein Räderwerk ineinander greift. Zusätzlich springen unterstützend staatliche Behörden zur Seite, von den Führerscheinstellen bis zu den Jugendämtern, von den Regierungspräsidien bis zur lokalen Polizeidienststelle.
Diese Sätze entspringen nicht einem “gefühlten Verfolgung”, sondern sind faktisch immer wieder belegt.
Am Prominentesten im Fall der hessischen Steuerfahnder, die durch die Hessische Politik in Psychiatrien gesteckt wurden, als sie zu genau fahndeten. Der damalige Innenminister könnte auch hier durchaus selbst Kenntnisse gehabt haben, die in die Auswahl der zukünftigen Staats-Patienten eingeflossen sind.
Solche Skandale darf kein System ungeprüft überstehen.
Die Tatsache, dass die Forensiken in Hessen noch immer genau dort betrieben werden (mit einer Ausnahme: Das neueste Klinikum in Riedstadt) wo in der Zeit des NS-Faschismus die Vernichtungsstätten der Euthanasie-Anstalten lagen, rechtfertigt den harten Begriff.
Sie ist nicht etwa “bedauerlich” – dann wäre sie baulich längst beseitigt worden. Sie ist vielmehr gewollt.
Von den Fenstern der Forensik Haina hat man einen wundervollen Blick auf den Kamin des alten Heizwerkes. Ein Industriedenkmal. Relikt der Vernichtung Tausender von Menschenleben, Opfern von politischer Selektion.
Ist das zynisch?
Die Menschheit hat ein Recht darauf, in Krisen aufgefangen und unterstützt zu werden.
Aber das kann auf Augenhöhe, ohne Kontrollzwang und besonders ohne Zwangsmedikamentation, “Maßregelung” und Mißachtung von Menschenrechten vorgehen.
Solche Auffangorte zu finden und gemeinsam zu betreiben, ist eines der Anliegen zu dem sich in Gießen eine Anti-Psychiatriegruppe gegründet hat.
Mehr dazu und zu anderen Problemen auf Twitter unter #laadgewidder
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: Paukenschlag im Lande Hessen? APA gesteht ein: Psychiatrie ist ein Glaubenssystem?