Plateau Hoher Meissner: Verfahren wegen Verstoßes gegen die Corona-Kontaktbeschränkungen eingeleitet!

Die Polizei in Eschwege musste in den vergangenen Tagen vermehrt zum Plateau Hoher Meissner ausrücken, weil Verkehrsteilnehmer sich dort insbesondere in den Abendstunden trotz der aktuellen Situation offenbar zu Dutzenden treffen, um z. T. Fahr-und Driftübungen auf dem mit Schnee und Eis bedeckten Parkplatz zu unternehmen. Wie die Polizei bei ihren Kontrollen feststellte, verstießen einzelne Verkehrsteilnehmer nicht nur gegen geltende Verkehrsregeln, sondern darüber hinaus noch gegen die aktuellen Corona-Kontaktbeschränkungen.

Die Beamten der Eschweger Polizei kontrollieren im Winter regelmäßig im Rahmen ihrer Streifentätigkeit die Parkplätze am Hohen Meißner, da aus der Vergangenheit bekannt ist, dass sich dort größere Gruppen von Autofahrern treffen, um dort mit ihren Autos Fahr- und Driftübungen zu veranstalten. Darüber hinaus wurde die Polizei in den letzten Tagen auch vermehrt von Bürgern über derartige Vorkommnisse und Zusammentreffen informiert, so dass die Beamten jetzt ein ums andere Mal ausrücken mussten, um diese Zusammentreffen aufzulösen und zu sanktionieren.

Nachdem die Polizei am Dienstagabend erneut über ein Treffen von mehreren Autofahrern Kenntnis erhielt, kontrollierten die Beamten gegen 20.30 Uhr insgesamt knapp 40 Fahrzeuge und etwa 60 Personen. Die Beamten lösten die Ansammlung von Verkehrsteilnehmern auf und erteilten entsprechend auch Platzverweise.

Darüber hinaus verhängten die Beamten mehrere Bußgelder, stellten Mitteilungen über Fahrzeugmängel aus und leiteten auch mehrere Verfahren wegen des Verstoßes gegen die Corona-Kontaktbeschränkungen ein, da sich in einem Fahrzeug unerlaubt mehrere Personen aus verschiedenen Hausständen aufhielten.

Auffällig bei diesen Treffen ist laut den eingesetzten Beamten außerdem die Tatsache, dass ein Großteil der kontrollierten Autofahrer aus den benachbarten Landkreisen den Weg zum Hohen Meissner zu finden scheint und damit gegebenenfalls auch gegen bestehende Ausgangssperren in diesen Landkreisen verstoßen wird.

Die Polizei wird in diesen Fällen daher ihrer Berichtspflicht nachkommen und die zuständigen Verwaltungsbezirke in Kenntnis setzen, damit von dort entsprechende Ermittlungen eingeleitet werden können.

Darüber hinaus steht die Polizei aber auch in engem Kontakt mit der Verkehrsbehörde und der zuständigen Straßenmeisterei, um mittelfristig weitere Lösungen für die Problematik zu finden.

 

 

Polizeipräsidium Nordhessen