Die Täter haben zuvor ausspioniert, ob ein Bewohner über längere Zeit abwesend ist. Dann bestellen sie auf dessen Namen teure Markenartikel. Landet die bestellte Ware beim Nachbarn, weil der Empfänger nicht da ist, geben sich die Täter als Verwandter oder Lebenspartner aus, um so an die Ware zu kommen. Die neue Möglichkeit, den Weg der Pakete online zu verfolgen trägt dazu bei, dass die Tätern sogar den Paketboten bereits an der Tür abfangen können. Erleichtert wird der sogenannte Warenkreditbetrug dadurch, dass viele Nachbarn Pakete und Päckchen für abwesende Mieter entgegen nehmen. „Lässt sich der Nachbar die Identität desjenigen, der das Paket abholt, nicht nachweisen, handelt er grob fahrlässig und muss Schadensersatz zahlen“, sagt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Während die privaten Opfer nur über eine Anzeige bei der Polizei und viel Papierkrieg nachweisen können, dass sie die Bestellungen nicht ausgelöst haben, zeigen immer weniger Firmen den Diebstahl an. Laut LKA Berlin haben viele Anbieter den Verlust von Waren durch den so genannten Bestellbetrug bereits mit einkalkuliert – also zu Lasten aller Kunden.
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