Veröffentlicht am 14.12.2016 um 11:16 von Marthe Ruddat in Lobbyismus, Nebeneinkünfte, Transparenz
Ein Viertel der Bundestagesabgeordneten geht bezahlten Nebentätigkeiten nach – in Aufsichtsräten, als Berater oder Rechtsanwalt. Eine neue Untersuchung zeigt: In den meisten Fällen gibt es potentielle Interessenkonflikte. Einige Beispiele.
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