RAZZIA IN VIER BUNDESLÄNDERN: FÜNF FESTNAHMEN BEI „KOLLEKTIV ZWICKAU“

Symbolfoto: Polizeifahrzeuge mit Blaulicht im Morgengrauen vor einem Mehrfamilienhaus, ohne erkennbare Personen und ohne Beschriftung
Symbolfoto – Bild KI-generiert

Zwickau – Großeinsatz im Morgengrauen: In Sachsen, Thüringen, Bremen und Hamburg haben Ermittler am Dienstag, 3. November 2026, Wohnungen mutmaßlicher Mitglieder des „Kollektiv Zwickau“ durchsucht. Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen ermitteln gegen 12 Beschuldigte im Alter von 18 bis 36 Jahren, unter anderem wegen des Verdachts der Bildung krimineller Vereinigungen. Fünf Beschuldigte wurden festgenommen. Die Gruppe wird vom sächsischen Verfassungsschutz als gewaltorientiert und linksextremistisch eingestuft. BILD berichtet ausführlich – einige Angaben gehen allerdings über das hinaus, was die Behörden bisher bestätigt haben. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Die erste Meldung kam um 8:00 Uhr. Das Landeskriminalamt Sachsen teilte über den Medienservice des Freistaats mit, dass in dem Verfahren gemeinsam mit den Landeskriminalämtern Thüringen, Bremen und Hamburg „umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen“ laufen – unter anderem in Zwickau, Dresden, Leipzig, Saalfeld, Bremen und Hamburg. Ermittelt wird laut der Mitteilung von der Staatsanwaltschaft Dresden und dem Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum, kurz PTAZ, des Landeskriminalamts.

Um 10:00 Uhr folgte eine ausführlichere gemeinsame Mitteilung von Staatsanwaltschaft und LKA. Darin heißt es: Den Beschuldigten werde vorgeworfen, sich in Zwickau im Jahr 2022 „zu einer politischen, kommunistischen Gruppe unter dem Namen »Kollektiv Zwickau« zusammengeschlossen zu haben, um regional und überregional gegen rechtsradikale und menschenfeindliche Strukturen vorzugehen“. Sie sollen sich laut den Ermittlern über Jahre hinweg verabredet haben, ihre Ziele durch Straftaten zu verwirklichen – „insbesondere durch Körperverletzungsdelikte gegenüber politisch Andersdenkenden und Sachbeschädigungen“.

Zu den Festnahmen teilten die Behörden mit: Das Amtsgericht Dresden hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen vier Beschuldigte im Alter von 22, 22, 33 und 36 Jahren erlassen. Die vier wurden am Dienstag festgenommen. Ein fünfter Beschuldigter, 20 Jahre alt, soll während der Durchsuchung einen Polizeibeamten tätlich angegriffen haben. Er wurde laut Mitteilung auf Anordnung der Staatsanwaltschaft vorläufig festgenommen. Alle fünf sollten noch am Dienstag dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden vorgeführt werden.

Die Durchsuchungen vollzog laut den Behörden das LKA Sachsen, in Thüringen, Hamburg und Bremen unterstützt von den jeweiligen Landeskriminalämtern. Zuständig ist die für linksextremistische Straftaten zuständige Soko LinX, wie ein LKA-Sprecher mehreren Medien bestätigte. Ziel der Durchsuchungen ist laut Spiegel, Beweismittel wie Datenträger und Mobiltelefone zu sichern. Die Maßnahmen dauerten am Vormittag noch an, eine weitere Medieninformation kündigten die Behörden für den Lauf des Tages an.

Wie viele Wohnungen durchsucht wurden, haben die Behörden bislang nicht beziffert. In der Mitteilung ist von „einer Vielzahl von Durchsuchungsbeschlüssen“ die Rede. BILD schreibt von „rund 20 Wohnungen“. Diese Zahl ist von offizieller Seite bislang nicht bestätigt.

Welche konkreten Taten werden den Beschuldigten vorgeworfen? Die Behörden nennen bislang nur die Deliktgruppen – Körperverletzungen und Sachbeschädigungen. BILD schreibt dagegen, aus der Gruppierung sollen „gefährliche Körperverletzungen, Raub und schwerer Landfriedensbruch verübt worden sein“. Raub und schwerer Landfriedensbruch tauchen in den bisherigen Mitteilungen von Staatsanwaltschaft und LKA nicht auf. BILD beruft sich an dieser Stelle nicht ausdrücklich auf eine Behörde.

Nach Informationen des MDR sollen Beschuldigte im Sommer 2024 in einem Zwickauer Park mehrere Personen unter anderem mit Teleskop-Schlagstöcken angegriffen und drei Menschen verletzt haben. Auch BILD berichtet von einem Fall, bei dem unter anderem Schlagstöcke und Pfefferspray eingesetzt worden sein sollen. Offiziell bestätigt haben die Behörden diese Einzelheiten bislang nicht.

Möglicherweise steht dieser Vorfall im Zusammenhang mit früheren Ermittlungen. Wie die Deutsche Presse-Agentur im Februar 2025 unter Berufung auf das LKA berichtete, sollen in der Nacht zum 28. Juli 2024 im Zwickauer Schlobigpark etwa zehn bis 15 vermummte, laut LKA „vermutlich politisch links orientierte“ Personen eine Gruppe von zehn Menschen mit Teleskopschlagstöcken und Pfefferspray angegriffen haben. Drei Menschen wurden damals ambulant behandelt. Die Staatsanwaltschaft Zwickau ermittelte gegen sieben Verdächtige im Alter von 16 bis 34 Jahren wegen eines besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs. Ob diese Tat Teil des aktuellen Verfahrens ist, haben die Behörden am Dienstag nicht ausdrücklich bestätigt. Sie würde aber erklären, warum BILD von schwerem Landfriedensbruch schreibt.

Was weiß der Verfassungsschutz über die Gruppe? Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen führt das „Kollektiv Zwickau“ in seinem Bericht unter den Dogmatischen Linksextremisten. Es beschreibt die Gruppe als „kommunistische, marxistisch-leninistisch geprägte Gruppierung“ mit Sitz in Zwickau und einem Personenpotenzial von „ca. 15 Personen“. Als regionale „rote“ Gruppe sei sie Teil des bundesweiten Zusammenschlusses „Rote Jugend Deutschland“. Eine Internetpräsenz gibt es laut Verfassungsschutz seit 2020 – die Ermittler datieren den Zusammenschluss zur Gruppe dagegen auf 2022.

Laut Verfassungsschutz bekennt sich die Gruppe auf Instagram und auf Versammlungen mit einschlägigen Symbolen zum Kommunismus: gekreuzte Hammer und Sichel, rote Fahnen, der Gruß „Rotfront“ und die geballte Faust des Roten Frontkämpferbundes, eines paramilitärischen Wehrverbands der KPD in der Weimarer Republik. Statt der parlamentarischen Demokratie werde der Aufbau einer revolutionären kommunistischen Einheitspartei propagiert. In seiner Kurzzusammenfassung zählt das Landesamt das Kollektiv zu den „gewaltorientierten Gruppierungen“ des orthodox-kommunistischen Spektrums. Den von BILD erwähnten roten Sowjetstern nennt die öffentlich einsehbare Beschreibung des Verfassungsschutzes nicht.

Bemerkenswert: Es ist nicht die erste Razzia. Laut Verfassungsschutz gab es bereits am 4. Februar 2025 Exekutivmaßnahmen der Polizei mit Hausdurchsuchungen in Zwickau, Dresden, Saalfeld und Schwarzenberg, die die Gruppe selbst im Internet thematisierte. Danach dokumentierte das Kollektiv laut Verfassungsschutz in den ersten zehn Monaten des Jahres 2025 keine eigenen öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten. Hier verkürzt BILD: Zum Jahresende beteiligte sich die Gruppe laut Verfassungsschutz wieder an Demonstrationen, am 2. November 2025 in Zwickau und am 13. Dezember 2025 in Schwarzenberg.

BILD schreibt zudem, nach eigenen Informationen habe der Verfassungsschutz Anhaltspunkte, dass das Kollektiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung „über eine Revolution mit Gewaltanwendung durch eine kommunistische Gesellschaftsordnung“ ersetzen wolle. In dieser Formulierung findet sich das in der öffentlich zugänglichen Gruppenbeschreibung nicht. Inhaltlich passt es aber zur Einordnung als gewaltorientierte dogmatische Linksextremisten, die die parlamentarische Demokratie ablehnen. Auch BILDs Angabe, die Gruppe wolle „die Basis für eine kommunistische Partei aufbauen“, deckt sich mit der vom Verfassungsschutz zitierten Parole „Hin zur Einheit, hin zur kommunistischen Partei ROTFRONT“.

Ein weiterer Punkt im BILD-Bericht betrifft den Fall Maja T. Laut BILD fordert das Kollektiv auf Instagram „Freiheit für Maja“. BILD nennt Maja T. eine „Hammerbanden-Schlägerin“, die in Ungarn „nach einem brutalen Überfall zu sieben Jahren Haft verurteilt“ worden sei. Das ist verkürzt. Die non-binäre Person aus Jena wurde im Februar 2026 vom Budapester Stadtgericht zu acht Jahren verurteilt, wegen der Beteiligung an zwei Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten im Februar 2023. Das Berufungsgericht reduzierte die Strafe laut MDR und LTO auf sieben Jahre. Es hielt laut MDR zudem fest, dass T. nicht als Mitglied einer kriminellen Vereinigung gehandelt habe. Mit dem aktuellen Verfahren in Sachsen hat Maja T. nach bisherigen Erkenntnissen nichts zu tun.

Auch BILDs Formulierung, die Soko LinX habe das Kollektiv „ausgehoben“, geht weiter als die Behörden. Diese sprechen von Durchsuchungen, Haftbefehlen und laufenden Ermittlungen. Ob tatsächlich eine kriminelle Vereinigung vorliegt, muss im weiteren Verfahren geklärt werden. Bisher ist niemand angeklagt, geschweige denn verurteilt.

BILD zitiert zudem einen Oberstaatsanwalt mit dem Satz, ein fünfter Beschuldigter habe einen Polizeibeamten tätlich angegriffen. Der Wortlaut deckt sich mit der offiziellen Mitteilung von Staatsanwaltschaft und LKA. Laut BILD soll dagegen nur der 20-Jährige dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Laut Mitteilung sollen alle fünf Festgenommenen noch am Dienstag vorgeführt werden.

Zur Einordnung: Die Bildung einer kriminellen Vereinigung ist nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs strafbar. Er ist zu unterscheiden von der terroristischen Vereinigung nach Paragraf 129a, für die in der Regel die Bundesanwaltschaft zuständig wäre. In diesem Fall ermittelt nicht der Generalbundesanwalt, sondern die Staatsanwaltschaft Dresden.

KOMMENTAR / MEINUNG: Eine Gruppe, die gegen rechtsradikale Strukturen vorgehen will und sich dafür mutmaßlich mit Schlagstöcken bewaffnet, hat den Begriff Antifaschismus gründlich missverstanden. Wer politische Gegner verprügelt, kämpft nicht für die Demokratie, sondern gegen sie. Ob die Vorwürfe zutreffen, müssen nun aber die Gerichte klären, nicht die Schlagzeilen.

KOMMENTAR / MEINUNG: Hammer und Sichel, Rotfront-Gruß und geballte Faust – man könnte meinen, die Weimarer Republik habe einen Instagram-Account eröffnet. Dass junge Menschen heute mit der Symbolik paramilitärischer Kampfbünde von gestern posieren, sagt viel über den Zustand der politischen Bildung im Land.

KOMMENTAR / MEINUNG: Und auch beim Boulevard lohnt ein zweiter Blick. Wer aus Ermittlungen gleich ein ausgehobenes Kollektiv macht und Vorwürfe ergänzt, die keine Behörde genannt hat, verwischt die Grenze zwischen Verdacht und Urteil. Gerade bei Extremisten aller Richtungen gilt: Der Rechtsstaat ist stark, weil er genau hinschaut.

Was meinen Sie: Wird Linksextremismus in Deutschland ausreichend verfolgt? Schreiben Sie uns Ihre Meinung in die Kommentare und teilen Sie diesen Artikel!

Quellen:
Staatsanwaltschaft Dresden / LKA Sachsen: Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Zwickau (03.11.2026, 10:00 Uhr): https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1100911
Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen: Dogmatische Linksextremisten – Kollektiv Zwickau: https://www.verfassungsschutz.sachsen.de/dogmatisch-linksextremisten-6305.html
MDR: Razzia gegen mutmaßlich linksextremistische Vereinigung: https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/razzia-durchsuchungen-linksextremistische-vereinigung-zwickau,razzia-514.html

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