Reusch: Das Urteil des EuGHs zu den Europäischen Haftbefehlen ist eine Katastrophe

EuGH
Foto by: Screenshot Gerichtshof der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr. 68/19 Luxemburg, den 27. Mai 2019

 

Berlin, 29. Mai 2019. Einem Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes vom 27.05.2019 kann entnommen werden, dass deutsche Staatsanwaltschaften keine ‚Europäischen Haftbefehle‘ mehr ausstellen können; begründet wird dies damit, weil die Gefahr besteht, dass die Staatsanwaltschaften bei ihrer Entscheidung unmittelbar oder mittelbar Anordnungen oder Weisungen der Exekutive, etwa eines Justizministers, unterworfen sein könnten.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Roman Reusch, Leitender Oberstaatsanwalt i. R., meint hierzu:

„Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu den Europäischen Haftbefehlen kommt einer mittelschweren Katastrophe gleich. Nach hiesigem Kenntnisstand sind aktuell aufgrund solcher Haftbefehle ca. 5.800 Personen zur Festnahme ausgeschrieben. Werden diese nunmehr in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aufgegriffen, so stehen die dortigen Strafverfolgungsbehörden vor der Frage, ob diese Personen überhaupt festgenommen, geschweige denn nach Deutschland ausgeliefert werden dürfen. Wollte man den Richterspruch aus Luxemburg ernst nehmen, so müsste erst eine komplette Gesetzesänderung mit entsprechendem Verfahren durchlaufen werden, bevor hier wieder Rechtssicherheit herrscht. So etwas kommt dabei heraus, wenn es europäischen Institutionen überlassen werden soll, schon bei einem abstrakten Verdacht wirksame Strafverfolgungsinstrumentarien außer Kraft setzen zu können.

Unabhängig von dieser Entscheidung ist die Abschaffung des politischen Weisungsrechts der Justizminister gegenüber den nachgeordneten Staatsanwaltschaften längst überfällig. Die Fraktion der Alternative für Deutschland hatte bereits im letzten Jahr einen Gesetzentwurf zur ‚Entpolitisierung der Justiz und der Sicherheitsbehörden‘ in den Deutschen Bundestag eingebracht; in diesem ist auch explizit die Abschaffung des politischen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften enthalten. Die Fraktionen der anderen im Bundestag vertretenen Parteien rufe ich daher auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben und dieses unzeitgemäße ‚politische Weisungsrecht‘ ins Archiv zu  verbannen.

Auf diese Weise – praktisch als Nebeneffekt – könnte auch die in dem ergangenen Urteil geäußerte Besorgnis des EuGHs zu von deutschen Staatsanwälten erlassenen Europäischen Haftbefehlen zerstreut werden. Dies bedeutet aber nicht, dass damit irgendwelchen Anforderungen dieser EU-Institution nachgekommen werden soll. Im Bereich der Europäischen Haftbefehle hat das ‚politische Weisungsrecht‘ ohnehin keine Auswirkungen – und eine fehlerhafte Entscheidung auch eines EU-Gerichts wird nicht dadurch besser, wenn eine sowieso beabsichtigte Gesetzesänderung zu einem ‚Gleichklang‘ führt!“

 

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