Sachsen-Anhalt/Migration/Flucht Flucht: Jeder zweite Asylbewerber darf in Sachsen-Anhalt bleiben!

Gut jeder zweite Asylbewerber in Sachsen-Anhalt erhält eine temporäre oder dauerhafte Bleibeerlaubnis. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Donnerstagausgabe) anhand von Zahlen, die Sachsen-Anhalts AfD-Landtagsfraktion im Landesinnenministerium erfragt hat. Demnach endeten 55 Prozent aller Asylverfahren im Jahr 2023 mit einer Anerkennung als Flüchtling, der Gewährung subsidiären Schutzes oder der Festlegung eines Abschiebeverbotes. In all diesen Fällen dürfen Migranten zumindest vorläufig in Deutschland bleiben. Insgesamt fielen von Januar bis Ende Juli 3.855 Entscheidungen, davon endeten 2.155 mit Asylanerkennung, so das Ministerium.

Zwar lag die Anerkennungsquote im Vorjahr mit 61 Prozent (3.781 Anerkennungen) noch etwas höher. In der Grundtendenz münden seit Jahren aber immer mehr Asylverfahren in ein Bleiberecht, wie die Zahlen zeigen. Zwischen 2017 und 2022 schwankte die Anerkennungsquote noch zwischen 35 und 45 Prozent. Das bedeutet: Immer häufiger sehen deutsche Behörden unabweisliche Gründe, Flüchtlingen Schutz in der Bundesrepublik zu gewähren.

Gleichzeitig gelten fast 6.000 Menschen in Sachsen-Anhalt als ausreisepflichtig, erklärte das Innenministerium gegenüber der Zeitung. Gut 4.800 davon haben eine Duldung, ihre Abschiebung ist also aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen ausgesetzt.

Mitteldeutsche Zeitung