Schwere Vorwürfe gegen einen Therapeuten in der berüchtigten Rupert-Mayer-Klinik! Ein Patient wehrt sich jetzt mit aller Macht gegen das, was er als reine Willkür im weißen Kittel bezeichnet. Es geht um zerstörte Freiheitsgelüste, angeblich falsche Diagnosen und einen Mann, der sich wie ein Gott in Weiß aufgeführt haben soll. Die Regierung von Unterfranken muss nun klären, ob in der geschlossenen Abteilung mit harten Bandagen und unsauberen Methoden gekämpft wurde, während der Betroffene qualvolle gesundheitliche Folgen erleiden musste.
Gutachter-Wahnsinn stoppen: Wurden hier Diagnosen einfach erfunden?
Die Vorwürfe wiegen schwer wie Blei und zeichnen das Bild einer Therapie, die eher an ein Verhör oder eine Bestrafung erinnert als an echte Heilung. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Patienten mit Begriffen wie krankhaftem Misstrauen oder angeblicher Aggressivität abgestempelt zu haben, ohne dass es dafür echte Beweise gab. Richter mussten in der Vergangenheit bereits mehrfach einschreiten, weil die schriftlichen Begründungen des Therapeuten so lückenhaft und widersprüchlich waren, dass sie vor dem Gesetz keinen Bestand hatten. Es steht der Verdacht im Raum, dass medizinische Einschätzungen missbraucht wurden, um Menschen die versprochenen Lockerungen im Vollzug zu verweigern und sie stattdessen hinter Schloss und Riegel zu disziplinieren.
Körperliche Qualen und Akten-Chaos: Das Protokoll des Leidens
Während in den Akten über die Psyche gestritten wurde, verfiel der Körper des Patienten zusehends unter der Last der fragwürdigen Behandlungsmethoden. Von schweren Augenleiden über quälendes Ohrensausen bis hin zu Verkrümmungen der Gliedmaßen durch starke Medikamente reicht die Liste der körperlichen Schäden, die nun als Folge dieses Systems angeprangert werden. Besonders brisant ist das Verschwindenlassen von wichtigen Dokumenten und das Vorenthalten von rechtlichem Gehör, was sogar die höchsten bayerischen Richter auf den Plan rief. Jetzt fordern die Bevollmächtigten eine lückenlose Aufklärung durch die Kammer, damit die Grenze zwischen notwendiger Sicherheit und berufsrechtlichem Fehlverhalten endlich wieder klar gezogen wird.
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