Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit lege ich Einspruch gegen die richterliche Anordnung zur Telekommunikationsüberwachung im Ermittlungsverfahren wegen Mordes zum Nachteil von Peggy Knobloch ein!
Außerdem beantrage ich beim Amtsgericht Bayreuth die Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der Maßnahme sowie der Art und Weise des Vollzugs gem. § 101 Abs. VII STPO!
Paukenschlag im Abhör-Skandal im Mordfall Peggy! Geistig behinderte Menschen ebenfalls abgehört!
Laut Informant und vorliegendem Schriftstück, sollen auch mehrere Personen aus der Einrichtung von Ulvi K. (alle geistig behinderte Personen) abgehört worden sein und ebenfalls…
Paukenschlag im Mordfall Peggy: Unterstützer von Ulvi K. und Journalisten abgehört – Sondersendung am…
Unterstützer des am Mordverdacht freigesprochenen Ulvi K. erhielten in den letzten Tagen eine brisante Mitteilung der Staatsanwaltschaft Bayreuth. Ihre Telekommunikation wurde auf richterliche Anordnung…