In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Kostenerstattung für zugewiesene Asylbewerber räumt die hessische Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) zwar ein, dass das Land Hessen eine gesetzliche Pflicht zur Beobachtung- und Anpassung der Asylbewerberkosten in den Kommunen hat. Konkrete Zahlen zur Deckungslücke bleibt sie aber schuldig. Dazu der AfD-Fraktionsvorsitzende Robert Lambrou:
„Ob das Land die entstehenden kommunalen Belastungen tatsächlich vollständig ausgleicht, bleibt in der Antwort der Sozialministerin völlig offen. Wir haben ausdrücklich nach den berücksichtigten und nicht berücksichtigten Kostenarten, den konkreten Kostenpositionen und den tatsächlichen kommunalen Kosten gefragt. Die Landesregierung nennt dazu keinerlei Zahlen, obwohl sie nach eigener Aussage eine Kostenerhebung und Evaluation durchgeführt hat.
Der bloße Hinweis, die Kosten würden beobachtet und die Pauschalen bei Bedarf angepasst, ist angesichts der dramatischen Schieflage der kommunalen Haushalte ohne jeden Gehalt. Solange Schwarz-Rot die Berechnungsgrundlagen nicht offenlegt, ist die Behauptung, es gebe keine konnexitätsrelevante Mehrbelastung der Kommunen, nicht haltbar.“
AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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