Staatsgerichtshofes stärkt die Rechte aller Parlamentarier! Rechte von Abgeordneten bei Anfragen!

 

 

Bremen  – Der Abgeordnete Jan Timke hat vor Gericht gegen den Senat gesiegt, doch als Gewinner darf sich nicht nur der Wutbürger aus Bremerhaven fühlen. Das Urteil des Staatsgerichtshofes stärkt die Rechte aller Parlamentarier, insbesondere die der Opposition. Deren Anfragen zu bestimmten Sachverhalten wurden von den senatorischen Behörden in der Vergangenheit häufig nichtssagend, ausweichend oder einsilbig beschieden. Der Spruch der Verfassungsrichter setzt Maßstäbe. Er definiert Anforderungen an die Informationspolitik der Verwaltung gegenüber den gewählten Abgeordneten, die ja schließlich die Exekutive kontrollieren sollen. Zugegeben: Nicht alle parlamentarischen Anfragen, die aus den Bürgerschaftsfraktionen an den Senat gestellt werden, versprechen einen großen Erkenntnisgewinn. Manches Auskunftsbegehren ist schlicht Schaumschlägerei und bindet knappe Personalressourcen in den Ämtern. Aber wer will sich anmaßen, nach sinnvollen und sinnlosen Anfragen zu unterscheiden? Das kann niemand. Es bleibt deshalb dabei: Der Senat muss sich anstrengen, die Abgeordneten bestmöglich zu informieren. Wenn es dafür brauchbare Leitlinien gibt – umso besser.

 

 

 

 

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