STAR-ANWÄLTIN HENNING LÖST AKTEN-ALARM IM FALL KREBS AUS! STREIT UM Prof. Dr. V.-GUTACHTEN ESCALIERT – JETZT SOLLEN ALLE GEHEIMEN UNTERLAGEN OFFENGELEGT WERDEN!

Würzburg – Im Fall Thomas Krebs bahnt sich der nächste Paukenschlag an! In der laufenden Strafvollstreckungssache vor der Strafvollstreckungskammer wird jetzt massive Transparenz über das Gutachten von Prof. Dr. Volz gefordert. Die Verteidigung verlangt umfassende Einsicht in sämtliche Arbeitsunterlagen des Sachverständigen – darunter Testprotokolle, Rohwerte, persönliche Notizen und komplette Auswertungsunterlagen. Hintergrund ist ein Gutachten, das nach Ansicht der Antragstellerin gravierende Lücken aufweisen soll. Besonders brisant: Laut Schriftsatz fehlt sogar ein vollständiges Literaturverzeichnis. Damit sei eine wissenschaftliche Nachvollziehbarkeit praktisch unmöglich. Der Vorwurf wiegt schwer, denn gerade in hochsensiblen Verfahren rund um Gefährlichkeitsprognosen gelten strenge Anforderungen an Transparenz und Dokumentation.

Für zusätzlichen Zündstoff sorgt die Kritik an den verwendeten Testverfahren. Im Antrag wird bemängelt, dass im Gutachten weder nachvollziehbar erklärt werde, wie einzelne Testfragen bewertet wurden, noch auf welcher wissenschaftlichen Grundlage bestimmte Schlussfolgerungen beruhen sollen. Nach Darstellung der Verteidigung fehlen konkrete Quellen, Punktelogiken und transparente Herleitungen der Bewertungen vollständig. Besonders heikel: Auch welche Unterlagen aus der Forensik des BKH Lohr am Main dem Gutachter tatsächlich vorlagen und zu welchem Zeitpunkt diese eingesehen wurden, bleibe nach Ansicht der Antragstellerin völlig unklar. Genau diese fehlende Offenlegung wird nun zum zentralen Angriffspunkt gegen das gesamte Gutachten. Kritiker sprechen bereits von einem möglichen Transparenz-Desaster, das die Glaubwürdigkeit der Begutachtung massiv erschüttern könnte.

Im Zentrum des Streits steht nun die Frage, ob ein Gutachten ohne nachvollziehbare Dokumentation überhaupt überprüfbar ist. Die Verteidigung argumentiert, dass ohne vollständige Einsicht in sämtliche Bewertungsgrundlagen keine faire Kontrolle der Gefährlichkeitsprognose möglich sei. Gerade weil es um schwerwiegende Entscheidungen im Maßregelvollzug gehe, müsse jede Bewertung transparent und wissenschaftlich überprüfbar sein. Der Antrag auf Offenlegung der kompletten Unterlagen dürfte deshalb neue Diskussionen über Qualitätsstandards in forensischen Gutachten auslösen. Beobachter sprechen bereits von einem neuen Justiz- und Gutachterstreit mit enormer Sprengkraft – und der Fall Thomas Krebs entwickelt sich immer mehr zu einem der umstrittensten Verfahren rund um den Maßregelvollzug in Bayern.


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