Stein: Polizeilicher Schusswaffengebrauch gegen 41-jährigen bei Vollzug eines richterlichen Beschlusses

 

Am heutigen frühen Abend (15.08.2019) kam es in Stein (Lkrs. Fürth) beim Vollzug eines richterlichen Beschlusses zum polizeilichen Schusswaffengebrauch. Ein 41-jähriger Mann wurde dabei schwer verletzt.

Die Polizeiinspektion Stein war mit dem Vollzug eines richterlichen Beschlusses des Amtsgerichts Fürth zur Begutachtung mit dem Ziel der Unterbringung beauftragt. Auf Grund vorliegender Erkenntnisse über den 41-Jährigen, welcher unter Betreuung steht, wurden zum Vollzug Spezialeinsatzkräfte hinzugezogen. Der Mann hatte bereits mehrfach bei zurückliegenden polizeilichen Einsätzen Widerstand geleistet und Polizeibeamte mit Gegenständen, welche unter das Waffengesetz fallen, bedroht.

Unmittelbar bevor die Polizeikräfte, kurz vor 18:00 Uhr, das Wohnanwesen am Mecklenburger Platz betreten konnten, verließ der Mann das Haus und lief auf die Einsatzkräfte zu. Den Aufruf “Hände hoch, Polizei” missachtete der Mann und zog eine Hand, welche er zuvor in der Jackentasche hatte, heraus. In der Hand hielt er einen rohrähnlichen Gegenstand und richtete diesen auf die eingesetzten Polizeibeamten. Diese zogen daraufhin ihre Dienstwaffen. Nachdem der Mann weiterhin die Beamten bedrohte, schoss einer der Beamten dem Mann in den Oberschenkel.

Der 41-Jährige wurde durch den polizeilichen Schusswaffengebrauch schwer verletzt. Ein Polizeiarzt, der den Einsatz vorsorglich begleitete, versorgte den Verletzten umgehend. Er wurde in ein Krankenhaus eingeliefert. Polizeibeamte wurden bei dem Einsatz nicht verletzt.

Der Kriminaldauerdienst Mittelfranken übernahm die ersten kriminalpolizeilichen Maßnahmen vor Ort. Der Erkennungsdienst begann noch am Abend mit der Spurensicherung. Das Bayerische Landeskriminalamt hat die Ermittlungen übernommen. Die zuständige Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth kam ebenfalls vor Ort.

Polizeipräsidium Mittelfranken