Karlsruhe/Berlin – Nächste Niederlage für Tim Kellner! Der umstrittene Ex-Polizist, YouTuber und selbsternannte „Volksaufklärer“ ist mit seiner Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Wie das höchste deutsche Gericht am Donnerstag mitteilte, wurde die Beschwerde des 47-Jährigen nicht zur Entscheidung angenommen. Die Richter in Karlsruhe sahen keine ausreichende Aussicht auf Erfolg – ein juristischer Tiefschlag für den Mann, der sich selbst gerne als Sprachrohr des „wahren Volkes“ inszeniert.
Worum ging es? Kellner hatte gegen eine Entscheidung eines deutschen Gerichts geklagt, das ihn wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt hatte – unter anderem, weil er öffentlich gegen Politiker, Minderheiten und Einzelpersonen gehetzt und diese diffamiert haben soll. Er berief sich auf sein Grundrecht auf Meinungsfreiheit und wollte das Urteil kippen lassen.
Doch das Bundesverfassungsgericht stellte klar: „Meinungsfreiheit endet dort, wo die Menschenwürde anderer verletzt wird.“ Insbesondere bei Hassrede im Netz hätten Gerichte einen legitimen Ermessensspielraum, um strafrechtlich einzuschreiten.
Kellner reagierte prompt – und trotzig. In einem neuen Video wetterte er gegen das „System“ und sprach von „politisch gesteuerter Justiz“. Seine Anhänger feiern ihn trotzdem weiter – doch juristisch dürfte es für den YouTube-Populisten jetzt eng werden.
Politiker und Juristen begrüßen die Entscheidung. „Das Urteil ist ein klares Signal gegen rechte Hetze unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit“, erklärte ein Sprecher des Deutschen Juristenbundes.
Fazit: Der „Sheriff“ wollte vor das höchste Gericht – und wurde eiskalt abgewiesen. Ob Tim Kellner aus dieser Klatsche lernt, bleibt allerdings fraglich.
