Urteil: Gewaltopfer hat keinen Anspruch auf Assistenzhund!

Hund dient nicht der Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung

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Eine aufgrund sexueller Angriffe im Jugendalter an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidende Frau hat keinen Anspruch, als Entschädigung nach dem Opfer­entschädigungs­gesetz einen Assistenzhund zu erhalten. Dieser dient weder der Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung noch dem Behinderungs­ausgleich. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei der 1969 geborenen Klägerin wurde als Schädigungsfolge nach dem Opferentschädigungsgesetz eine “sonstige Reaktion auf schwere Belastung in Form psychoreaktiver Störung” festgestellt. Sie kaufte im Januar 2014 einen Flatdoodle zu einem Preis von rund 2.000 Euro netto, der sodann eine Spezialausbildung zu einem Preis von ca. 1.000 Euro…

 

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