Urteil: Klage gegen Google wegen Verlinkung erfolglos!

Klage gegen Google wegen Verlinkung angeblich persönlichkeitsrechts­verletzender Beiträge erfolglos

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 14.12.2016
– 6 U 2/15 –

 

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Such­maschinen­betreiber haftet nur nach konkretem Hinweis auf klare Rechtsverletzung auf Unterlassung

 

 

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Such­maschinen­betreiber nur nach einem konkreten Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung auf Unterlassung haftet. Dabei obliegt es dem Betroffenen, dem Such­maschinen­betreiber die konkreten Links mitzuteilen, durch die er rechtswidrig in seinen Persönlichkeits­rechten verletzt wurde. Der Such­maschinen­betreiber ist nicht verpflichtet, von sich aus von Dritten in das Netz gestellte Beiträge aufzuspüren und auf eventuelle Persönlichkeitsrechts­verletzungen zu überprüfen. Eine gegen Google gerichtete Klage wegen Verlinkung angeblich persönlichkeitsrechts­verletzender Beiträge blieb damit erfolglos.

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