
Berlin – „Lizenz zum Fälschen“: Unter dieser Überschrift wirft ein Kolumnist der Berliner Zeitung Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor, den Verfassungsschutz „zur Geheimpolizei“ umzubauen. Wir haben die Vorwürfe mit dem Gesetzentwurf selbst abgeglichen, der Bundestagsdrucksache 21/7868. Ergebnis: Der zentrale Paragraf steht tatsächlich so im Entwurf – das Bundesamt für Verfassungsschutz soll „falsche Informationen“ bereitstellen und Daten „verfälschen“ dürfen. Die Voraussetzungen sind aber enger, als die Kolumne nahelegt, und das letzte Wort hat der Bundestag noch nicht gesprochen.
Der Text erschien am Samstag, 31. Oktober 2026, als Kolumne, also als Meinungsbeitrag. Autor ist Marcel Luthe, früher FDP-Abgeordneter im Berliner Abgeordnetenhaus und heute Vorsitzender der Good Governance Gewerkschaft. Er saß nach eigenen Angaben im Untersuchungsausschuss zum Anschlag am Breitscheidplatz und „lange in der G-10-Kommission“. Die Begriffe „Geheimpolizei“ und „Lizenz zum Fälschen“ sind seine Wertung. Ähnlich hatten in der ersten Lesung im Bundestag auch Clara Bünger (Linke) und Gottfried Curio (AfD) von einer „Geheimpolizei“ gesprochen.
Um welches Gesetz geht es? Es ist der „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts“ der Bundesregierung, federführend ist das Bundesinnenministerium. Das Kabinett beschloss ihn im August, am 14. August ging er als „besonders eilbedürftig“ an den Bundesrat, am 7. September an den Bundestag. Die Drucksache hat 609 Seiten. Sie enthält ein komplett neu gefasstes Bundesverfassungsschutzgesetz, ein neues BND-Gesetz und ein eigenes Gesetz für den Unabhängigen Kontrollrat. Die erste Lesung war am 24. September, der Bundesrat nahm am 25. September Stellung, der Innenausschuss hörte am 12. Oktober Sachverständige an. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht.
Eilig ist es aus einem konkreten Grund: Das Bundesverfassungsgericht hat für Teile der strategischen Überwachung durch den BND eine unzureichende Kontrolle festgestellt und die Vorschriften nur noch bis zum 31. Dezember 2026 weitergelten lassen. Die Bundesregierung schreibt zudem, das Gericht habe „seit 2022 grundlegende Vorgaben zum Nachrichtendienstrecht getroffen“, die umgesetzt werden sollen. Gemeint ist vor allem das Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz vom April 2022 und spätere Entscheidungen zu Datenübermittlungen.
Der Kern der Kolumne ist Paragraf 59 des neuen Bundesverfassungsschutzgesetzes. Er trägt die Überschrift „Schutzmaßnahmen“. Wörtlich sind das „das verdeckte Einwirken auf Gegenstände, die für die Bedrohung gegenwärtig oder absehbar eingesetzt werden“, insbesondere durch die „Beeinträchtigung der Funktion von Tatmitteln“, die Umleitung von Datenverkehren und die „Veränderung der Übertragungsinhalte“, die „Bereitstellung falscher Informationen für Beteiligte“ sowie die „Löschung oder Verfälschung von Informationen, die für Zwecke der Bedrohung gespeichert sind“. Die Zitate der Berliner Zeitung sind korrekt. Die Begründung spricht tatsächlich vom „Übergang von informationeller zu aktioneller Fallbearbeitung“.
Was die Kolumne weniger ausführlich darstellt, sind die Voraussetzungen. Erlaubt sind Schutzmaßnahmen nur, wenn eine „umgehende Einwirkung erforderlich ist“, um eine Gefahr für ein „besonders gewichtiges Rechtsgut“ abzuwenden, und keine andere Stelle eingreifen kann. Außerdem muss eine „besondere Bedrohung“ vorliegen. Das sind nach Absatz 3 nur zwei Fälle: terroristische Bestrebungen, die schwere Straftaten im Sinne des Paragrafen 129a Strafgesetzbuch planen, und systematische Spionage oder Sabotage einer fremden Macht, wenn „besonders schwere Schäden“ drohen. Gewalt gegen Personen ist ausdrücklich ausgeschlossen, jede Maßnahme ist zu dokumentieren.
Als Beispiele nennt die Begründung manipulierte Sprengstoff-Grundstoffe, gelöschte Bombenbauanleitungen, Sabotageanleitungen für die Stromversorgung und Beutedaten aus Cyberangriffen. Bei den „falschen Informationen“ denkt die Regierung an Fehlinformationen über Tatgelegenheiten, die ein Angreifer von einer verdeckten Hilfsperson bekommt, um ihn in die Irre zu leiten. Dobrindt selbst sagte im Bundestag: Wenn ein Bombenanschlag geplant und erkannt sei, müsse der Verfassungsschutz „den Sprengstoff auch entschärft, austauscht oder manipuliert“ können.
Mit Tarnpapieren hat die Überschrift „Lizenz zum Fälschen“ übrigens nichts zu tun. Legenden und Tarnidentitäten gibt es schon lange. Die Begründung grenzt sie ausdrücklich von Paragraf 59 ab. Von „Beweise fälschen“ steht im Paragrafen ebenfalls nichts. Ein ähnlicher Vorwurf in sozialen Medien wurde im Oktober von Faktencheckern als irreführend eingestuft.
In mehreren Punkten liegt die Kolumne aber richtig. Erstens: Der Satz, dass dem Bundesamt „polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse“ nicht zustehen, findet sich im neuen Gesetzestext nicht mehr. Für den BND erklärt die Begründung, die Streichung des entsprechenden Satzes ändere inhaltlich nichts. Zweitens: Nach der Begründung zu Absatz 3 wird „nicht bereits eine konkretisierte Tatplanung vorausgesetzt“, die Maßnahmen sollen „strukturell“ wirken. Drittens: Die Pflicht, Betroffene nachträglich zu informieren, gilt laut Entwurf für eine lange Liste von Überwachungsmaßnahmen. Schutzmaßnahmen nach Paragraf 59 stehen nach unserer Durchsicht nicht darauf.
Warum ist das verfassungsrechtlich heikel? Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz vom 26. April 2022 erklärt, warum Verfassungsschützer schon im Vorfeld und unter niedrigeren Schwellen überwachen dürfen als die Polizei: Sie haben keine operativen Anschlussbefugnisse, sie dürfen nicht selbst zugreifen. Genau darauf verweist auch die Kolumne. Die Bundesregierung beruft sich in der Begründung auf dieselbe Entscheidung und argumentiert, die Schutzmaßnahmen blieben „im nachrichtendienstlichen Gepräge“, weil sie verdeckt erfolgen und keinen Zwang gegen Einzelne erlauben. Ob Karlsruhe dieser Unterscheidung folgt, ist offen – das Gericht hat die Frage nach aktiven Befugnissen der Dienste bisher nicht entschieden, wie auch der Sachverständige Warg einräumt.
Auch die Kontrolle ist nicht so lückenlos, wie es die Bundesregierung darstellt. Die Amtsleitung stuft eine Bedrohung für höchstens ein Jahr als „besondere Bedrohung“ ein, wirksam wird das erst, wenn der Unabhängige Kontrollrat die Rechtmäßigkeit feststellt. Eine Vorabkontrolle der konkreten Anordnung ist aber nur vorgesehen, wenn dafür in private IT-Systeme eingegriffen oder heimlich eine Wohnung betreten wird. Die übrigen Maßnahmen ordnet die Abteilungsleitung an. In Eilfällen kann die Amtsleitung Einstufung und Anordnung für sofort vollziehbar erklären. Nachträglich berichtet das Ministerium dem Parlamentarischen Kontrollgremium einmal im Jahr. Die G-10-Kommission soll tatsächlich entfallen, ihre Aufgaben gehen an den Kontrollrat.
Die übrigen Punkte der Kolumne finden sich ebenfalls im Entwurf. Das Bundesamt soll bei Kfz-Herstellern und -Werkstätten Telemetriedaten abfragen dürfen, wobei Werkstätten nur nachrangig gefragt werden dürfen. Betreiber von Videoüberwachung müssen Bilder in Echtzeit ausleiten, das gilt allerdings nur für Kameras, die den öffentlich zugänglichen Raum erfassen. Vertrauenspersonen können ausnahmsweise schon ab sechzehn Jahren eingesetzt werden. Die Wohnraumüberwachung gibt es bereits heute, künftig muss das Bundesverwaltungsgericht sie vorab genehmigen. Sonderregeln gelten außerdem im Spannungs- und Verteidigungsfall.
Die Reaktionen sind gespalten. Bei der Anhörung am 12. Oktober nannte der Mainzer Staatsrechtler Matthias Bäcker die Ermächtigung zu Schutzmaßnahmen „rechtsstaatlich nicht vertretbar“. Ein Rechtsstaat gehe nicht so vor, dass heimlich etwas zerstört oder gestohlen werde. Ulrich Vosgerau sah einen „Paradigmenwechsel“ und meinte laut Bundestag, so wie der Entwurf auf dem Papier stehe, werde er Karlsruhe nicht passieren. Gunter Warg von der Hochschule des Bundes hielt den Entwurf dagegen für „gesetzessystematisch überzeugend und verfassungskonform“. In seiner Stellungnahme betonte er, Falschinformationen gegen legale extremistische Bestrebungen oder gegen Regierungskritiker seien von Paragraf 59 nicht gedeckt.
Der Deutsche Anwaltverein warnte, die neuen operativen Befugnisse gefährdeten die verfassungsrechtlich gebotene Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei, und bewertete Mitteilungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten als „unzureichend“. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider kritisierte schon im August laut ZEIT, dass ihre Behörde die Datenschutzaufsicht über den BND verlieren soll. Auch den Zugriff auf Videoüberwachung und eine unbefristete Datenspeicherung sieht sie kritisch.
Im Bundestag verteidigte die Koalition den Entwurf. Sonja Eichwede (SPD) sagte, es gehe darum, Gefahren abzuwehren und die Bevölkerung zu schützen. Die SPD-Fraktion spricht von „rechtsstaatlich ausgewogenen“ Regeln. Die Grünen wollen dem BND mehr erlauben, Konstantin von Notz forderte aber, Dobrindts „überzogene Pläne für die Geheimdiensttätigkeit im Inland“ zurückzudrehen. Die Linke lehnt mehr Befugnisse für den Verfassungsschutz ab. Ein Termin für die abschließende Abstimmung ist noch nicht veröffentlicht.
KOMMENTAR / MEINUNG: Man muss dem Minister zugutehalten, dass er ehrlich ist. Wer „echte Geheimdienste“ ankündigt, kann sich nicht beschweren, wenn Kritiker genau das wörtlich nehmen. Der Begriff war als Kompliment an die Dienste gemeint – er klingt aber vor allem nach dem, wovor die Väter des Grundgesetzes gewarnt haben.
KOMMENTAR / MEINUNG: Den Sprengstoff eines Attentäters unschädlich zu machen, wird kaum jemand verwerflich finden. Das Problem ist ein anderes: Was der Staat heimlich tut und nie mitteilt, kann kein Gericht prüfen. Eine Befugnis, deren Gebrauch niemand erfährt, braucht deshalb besonders strenge Kontrolle – und davon steht im Entwurf weniger, als man sich wünschen würde.
KOMMENTAR / MEINUNG: Ob man das Ganze „Geheimpolizei“ nennen muss, ist Geschmackssache. Vergleiche mit Stasi und Gestapo helfen der Debatte nicht. Aber auch die Regierung sollte sich nicht wundern: Wer einer Behörde erlaubt, Informationen zu verfälschen, muss mit Misstrauen rechnen. Vertrauen schafft man nicht per Gesetz, sondern durch Kontrolle, die man auch sieht.
Wie sehen Sie das: Braucht der Verfassungsschutz solche Befugnisse – oder geht der Entwurf zu weit? Schreiben Sie uns Ihre Meinung und teilen Sie diesen Faktencheck!
Quellen:
Berliner Zeitung – Kolumne „Lizenz zum Fälschen“ (31.10.2026): https://www.berliner-zeitung.de/article/lizenz-zum-faelschen-wie-dobrindt-den-verfassungsschutz-zur-geheimpolizei-umbaut-10532260
Deutscher Bundestag – Drucksache 21/7868, Gesetzentwurf der Bundesregierung (07.09.2026): https://dserver.bundestag.de/btd/21/078/2107868.pdf
Bundesrat – Drucksache 453/26 (14.08.2026): https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0453-26.pdf
Deutscher Bundestag – Erste Lesung am 24.09.2026: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw39-de-nachrichtendienstrecht-1211260
Deutscher Bundestag – Anhörung im Innenausschuss am 12.10.2026: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-pa-inneres-nachrichtendienste-1222010
Stellungnahme Prof. Dr. Gunter Warg, Ausschussdrucksache 21(4)233 C: https://kripoz.de/wp-content/uploads/2026/10/21-4-233-C-Stellungnahme-Prof-Dr-G-Warg-Nachrichtendienstrecht-21-7868.pdf
Stellungnahme Prof. Dr. Matthias Bäcker, Ausschussdrucksache 21(4)233 B: https://kripoz.de/wp-content/uploads/2026/10/21-4-233-B-Stellungnahme-Prof-Dr-M-Baecker-Nachrichtendienstrecht-21-7868.pdf
Deutscher Anwaltverein – Stellungnahme, Ausschussdrucksache 21(4)208: https://kripoz.de/wp-content/uploads/2026/10/21-4-208-DAV-Stellungnahme-GE-Nachrichtendienstrecht.pdf
Deutscher Anwaltverein – Forderungspapier zur Nachrichtendienstreform: https://anwaltverein.de/newsroom/dav-forderungspapier-zur-nachrichtendienstreform
DIE ZEIT – Opposition und Datenschutzbeauftragte kritisieren Geheimdienstreform: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-08/geheimdienstreform-bundesregierung-die-linke-ulrich-thoden
SPD-Bundestagsfraktion – Bevölkerung und Freiheit schützen: https://www.spdfraktion.de/themen/bevoelkerung-freiheit-schuetzen
netzpolitik.org – Geheimdienstreform: Zeitenwende für Spione: https://netzpolitik.org/2026/geheimdienstreform-zeitenwende-fuer-spione/
DW – Geheimdienste: Ist die geplante Reform verfassungskonform?: https://www.dw.com/de/geheimdienste-ist-die-geplante-reform-verfassungskonform/a-79645444
Faktenfackel – Einordnung zum Vorwurf „Beweise fälschen“: https://faktenfackel.de/quellen/medien/tichys-einblick/links/verfassungsschutz-beweise-faelschen
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