Fristgemäß reichte gestern Verteidiger Saschenbrecker die Beschwerde beim Oberlandesgericht Bamberg ein – er rügte vor allem die Hinzuziehung eines nicht tauglichen Gutachters zur Erstellung eines externen Gutachtens gemäß § 463 Abs. 4 StPO.
Eine Verfassungsbeschwerde ist ebenfalls in Arbeit; diese Vorgehensweise gegen einen geistig behinderten Menschen dürfte wohl in Deutschland einmalig sein!
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: Verteidiger Saschenbrecker reicht fristgemäß Beschwerde beim OLG Bamberg ein!