VG-Urteil-Hamburg: Untersagung des Protestcamps im Elbpark Entenwerder einstweilen außer Kraft gesetzt!

Wichtiges Urteil

 

Hamburg  – Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit gestrigem Beschluss (Az. 75 G 3/17) dem einstweiligen Rechtsschutzantrag des Anmelders der Veranstaltung “Antikapitalistisches Camp – Alternativen zum Kapitalismus leben und sichtbar machen” vom 02.07. bis zum 09.07.2017 im Elbpark Entenwerder stattgegeben.

Zur Begründung des Beschlusses siehe Pressemitteilung der Hamburger Justiz im entsprechenden Presseportal.

Dazu Polizeipressesprecher Timo Zill: “Vonseiten der Versammlungsbehörde sind mit dem Anmelder heute Kooperationsgespräche geführt worden. Diese wurden von dem Anmelder abgebrochen.

Unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zum Protestcamp im Hamburger Stadtpark hat die Versammlungsbehörde dem Anmelder eine Einzelverfügung übergeben, die den Aufbau eines Protestcamps auf einem 16.000 qm großen Areal des Elbparks Entenwerder ermöglicht. Das Aufstellen von nicht versammlungsimmanenter Infrastruktur wie Schlafzelten kann dort aus Sicherheitsgründen allerdings nicht geduldet werden.

Mit dieser Verfügung setzt die Polizei die rechtlichen Vorgaben im Sinne des Versammlungsgesetzes, insbesondere hinsichtlich des Sicherheitsaspektes und des Schutzes der Grün- und Erholungsanlagen, angemessen um.”