WIDERSPRUCHS-BEBEN IM FALL THOMAS KREBS! SCHOCK-VORWÜRFE GEGEN KLINIK IN LOHR – JETZT DROHT DER NÄCHSTE JUSTIZ-KRACHER!

Nächste Eskalationsstufe im Fall Thomas Krebs! Ein neuer Widerspruch sorgt jetzt für gewaltige Unruhe und könnte den ohnehin umstrittenen Streit rund um die Vorgänge in der Rupert-Mayer-Klinik in Lohr am Main weiter anheizen. Im Zentrum stehen schwere Vorwürfe, die es in sich haben: Freiheitsberaubung, Nötigung, psychische Gewalt und massive gesundheitliche Schäden. In dem Schreiben wird die vollständige Aufhebung eines ablehnenden Bescheides verlangt. Gleichzeitig wird auf Leistungen der sozialen Entschädigung gepocht. Sollte die Forderung erneut scheitern, steht bereits die nächste juristische Eskalation im Raum – der Gang vor das Sozialgericht. Der Fall entwickelt sich damit immer mehr zu einem Pulverfass mit enormer Sprengkraft.

Besonders brisant sind die geschilderten Vorfälle aus dem Jahr in der Klinik in Lohr. Der Widerspruchsführer erhebt darin schwerwiegende Vorwürfe und beschreibt Vorgänge, die nach seiner Darstellung weit über normale Sicherungsmaßnahmen hinausgegangen seien. Es ist von mehrfachen Arzttransporten die Rede, bei denen vollständige Fesselungen an Händen, Füßen und im Bauchbereich erfolgt seien. Dies sei vor anderen Patienten geschehen und als entwürdigend, erniedrigend und psychisch massiv belastend erlebt worden. Nach Darstellung des Widerspruchs seien dadurch schwerwiegende gesundheitliche Folgen entstanden. Genannt werden unter anderem Augenprobleme, Ohrgeräusche, körperliche Beschwerden und weitere gesundheitliche Einschränkungen, die nach Darstellung des Betroffenen zuvor nicht vorhanden gewesen seien. Der Vorwurf: Falschmedikation und unterlassene Hilfe hätten einen folgenschweren Gesundheitszustand ausgelöst.

Noch dramatischer werden die Schilderungen beim Thema Augenversorgung. Nach den Angaben im Widerspruch sollen akute Beschwerden zunächst nicht ausreichend behandelt worden sein. Erst mit zeitlicher Verzögerung sei ein Facharzt hinzugezogen worden. In einer Universitätsklinik sei später eine schwere Erkrankung des Sehnervs festgestellt worden. Seither, so die Darstellung, leide der Betroffene unter dauerhaften Einschränkungen des Sehens und erheblichen Belastungen im Alltag. Zusätzlich ist von psychischer Gewalt, Traumafolgen und verweigerten Untersuchungen die Rede. Deshalb wird nun eine behördlich angeordnete Begutachtung gefordert, um die Vorwürfe aufzuklären. Der Fall Krebs entwickelt sich damit immer stärker zu einem erbitterten Kampf um Verantwortung, Aufarbeitung und die Frage, ob hier am Ende ein juristischer Paukenschlag bevorsteht.

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