
Potsdam (dts Nachrichtenagentur) – Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, das Umwelt-Verbandsklagerecht auf den Prüfstand zu stellen. Das berichtet das „Handelsblatt“. Hintergrund ist, dass im Fall der Tesla-Ansiedlung in Grünheide bei Berlin ein Naturschutzverein aus Bayern gegen das Projekt klagen konnte, weil er vom Umweltbundesamt als klageberechtigt anerkannt ist.
Somit kann der Verein bundesweit gegen Genehmigungsbescheide klagen, was sonst nur direkt Betroffenen wie Anwohnern möglich ist. Ob die weitreichenden Klagebefugnisse, die es im deutschen Recht gebe, gerechtfertigt seien, sei „eindeutig ein Thema“, sagte Woidke der Zeitung. „Darüber müssen wir dringend nachdenken.“ Die Baumfällungen auf dem Tesla-Gelände seien Anfang des Jahres „überraschenderweise“ von einem bayerischen Landschaftsschutzverein juristisch angegriffen worden. „Die wussten wahrscheinlich vorher noch nicht einmal, wo Grünheide liegt“, so Woidke. Der Regierungschef plädierte für eine radikale Vereinfachung der Planungsverfahren. „Wir hatten Anfang der 1990er Jahre das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz für die neuen Bundesländer mit einem verkürzten behördlichen Verfahrens- und rechtlichen Instanzenweg.“ Das habe seinerzeit in Ostdeutschland teilweise mehrere Jahre an Zeitersparnis gebracht. Natürlich müsse man weiterhin seine Anliegen vor Gericht bringen können. „Wir müssen aber Regelungen finden, das Planungsrecht zu beschleunigen und die Genehmigungs- und Klageverfahren zu vereinfachen“, mahnte der SPD-Politiker. „Schon wegen der Belastungen für die Konjunktur infolge der Coronakrise brauchen wir mehr Tempo.“
Foto: Dietmar Woidke, über dts Nachrichtenagentur
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2 Antworten zu „Woidke stellt Klagerecht für Umweltverbände infrage“
„Das Verbandsklagerecht im Naturschutzrecht ist seit 2002 im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbindlich geregelt. Die Bundesländer können das Verbandsklagerecht ausdehnen auf Verfahren und Tatbestände, die in ihrer eigenen Verantwortung stehen.“
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Und wer hat es 2002 eingeführt, um möglichst viele Wählerstimmen aus dem links-grünen Flughafen-, Autobahn-, Eisenbahn Verhinderungsspektrum zu erhalten?
SPD-Genosse Gerhard Fritz Kurt Hartz-IV-Schröder, dem es der deutsche Wähler in einem Anfall von geistiger Umnachtung erlaubte, von Oktober 1998 bis November 2005 als siebter Bundeskanzler unser Land zu verunsichern!
Und nun kommt ausgerechnet Brandenburgs Ministerpräsident und SPD-Genosse Dietmar Woidke daher, das Umwelt-Verbandsklagerecht auf den Prüfstand zu stellen?
Hartz-IV scheint also nicht die einzige „Fehl-Anschaffung“ zu sein, von der sich die dahinsiechenden Genossen noch zu Lebzeiten vor ihrer überfälligen Friedwald-Bestattung trennen wollen!
„Das Verbandsklagerecht im Naturschutzrecht ist seit 2002 im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbindlich geregelt. Die Bundesländer können das Verbandsklagerecht ausdehnen auf Verfahren und Tatbestände, die in ihrer eigenen Verantwortung stehen.“
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Und wer hat es 2002 eingeführt, um möglichst viele Wählerstimmen aus dem links-grünen Flughafen-, Autobahn-, Eisenbahn Verhinderungsspektrum zu erhalten?
SPD-Genosse Gerhard Fritz Kurt Hartz-IV-Schröder, dem es der deutsche Wähler in einem Anfall von geistiger Umnachtung erlaubte, von Oktober 1998 bis November 2005 als siebter Bundeskanzler unser Land zu verunsichern!
Und nun kommt ausgerechnet Brandenburgs Ministerpräsident und SPD-Genosse Dietmar Woidke daher, das Umwelt-Verbandsklagerecht auf den Prüfstand zu stellen???
Hartz-IV scheint also nicht die einzige peinliche Erb-Altlast der sich zum Friedwald dahinschleppenden Genossen zu sein!