Bundestag beschließt Novellierung des Sanierungsrechts

Büro-Hochhaus, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundestag hat eine Novellierung des deutschen Sanierungs- und Insolvenzrechts beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am Donnerstagnachmittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen auf den Weg gebracht. Die FDP und die Grünen stimmten dagegen, die anderen Fraktionen enthielten sich.

Mit dem Gesetzespaket soll unter anderem ein Rechtsrahmen geschaffen werden, der es Unternehmen ermöglicht, sich auf der Grundlage eines von den Gläubigern mehrheitlich angenommenen Restrukturierungsplans zu sanieren. Die Sanierung würde also außerhalb eines Insolvenzverfahrens stattfinden. Voraussetzung für die betroffenen Unternehmen ist, dass sie sich in einem „Stadium der drohenden und noch nicht eingetretenen Zahlungsunfähigkeit“ befinden. Zudem sind befristete Sonderregelungen für die Zeit der Corona-Pandemie geplant. Die Insolvenzverfahren sollen zunehmend digitalisiert werden. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Foto: Büro-Hochhaus, über dts Nachrichtenagentur


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Kommentare

Eine Antwort zu „Bundestag beschließt Novellierung des Sanierungsrechts“

  1. Avatar von Justizlumpen
    Justizlumpen

    Das ist aber nett.
    Ich warte nämlich noch immer auf mir zustehendes Geld aus einer insolvenz des Jahres 2003/Novewmber in Düsseldorf.
    Der IV macht so lange bis er alle noch vorhandene oder zu realisierende Kohle im Sack hat und dann stirbt das Objekt still und leise.
    Verbrecher von White und Case.