Von Sven Geschinski

Die Resonanz auf den ersten Solidaritätsspaziergang vor einer Woche war bereits überwältigend. Auf der Straße und von den oberen Stockwerken vieler Fenster wurde damals in den Sprechchor eingestimmt und geklatscht. Etliche Passanten filmten vom Straßenrand den beeindruckenden Zug. Auch dieses Mal applaudierten Ladenbesitzer und Passanten. Die Demonstranten quittierten die zustimmenden Gesten mit einem freundlichen Winken.
Erhebend die Niederlegung von Kerzen vor dem Eingang des St. Josefkrankenhauses. Schweigend verharrte die Menge einige Minuten vor dem Haupteingang, allen gemeinsam die brennende Sorge um Demokratie und Meinungsfreiheit.

Von der Polizei gab es Lob für die Disziplin der vielen hundert Bürger: „Keinerlei Vorkommnisse“ verzeichnete der Polizeibericht wieder einmal zum Abschluss der Demo um 20 Uhr.
Unmittelbarer Anlass der Demonstration war ein Schreiben der Geschäftsführung des St. Josefkrankenhauses vom 21.12.2021, wonach ungeimpfte Mitarbeiter das Haus ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr betreten dürfen und auch nicht mehr bezahlt werden.
Sicherlich hat die Geschäftsführung nicht damit gerechnet, dass ihr Brief, der selbstredend keinerlei arbeitsrechtliche Grundlage hat und nur als Einschüchterungsversuch ungeimpfter Mitarbeiter verstanden werden kann, an die Öffentlichkeit gelangt und dort solche Resonanz auslöst.
Verantwortlich für das Hausverbot für ungeimpfte Mitarbeiter im St. Josefskrankenhaus ist die Artemed SE, die die Klinik im Sommer 2021 übernommen hat. Dieses Unternehmen mit Sitz im oberbayerischen Tutzing ist eine sogenannte europäische Aktiengesellschaft und betreibt eine Reihe medizinischer Einrichtungen in ganz Deutschland.
Abgesehen von der Ungeheuerlichkeit des vorliegenden Falles ist von der Politik einmal ganz grundsätzlich zu diskutieren, ob gewinnorientierte, am Kapitalmarkt notierte Unternehmen überhaupt der richtige Träger für Krankenhäuser und sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens sind.
Sven Geschinski
Stadtrat in Heidelberg
Fotos: Sven Geschinski
Quelle: Conservo