JUSTIZ-EKLAT UM LINKSAKTIVISTEN! STAATSANWALTSCHAFT STELLT KLAR: LIEBICHS HAFTANTRITT WAR „ZWEIFELHAFT“!

Leipzig – Jetzt kommt Bewegung in den Fall des linkspolitischen Aktivisten Jürgen K. Liebich! Nachdem dieser kürzlich eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten musste und Unterstützer bundesweit von politischer Verfolgung sprachen, meldet sich nun überraschend die Staatsanwaltschaft Leipzig zu Wort – mit einer brisanten Einordnung: Der Haftantritt Liebichs sei im Nachhinein „zweifelhaft“ gewesen. Damit stellt die Behörde selbst das juristische Vorgehen in Frage! Hintergrund: Liebich war wegen mehrerer Delikte – u.a. Beleidigung und Hausfriedensbruch – zu Geldstrafen verurteilt worden. Weil er nicht zahlte, sollte er ins Gefängnis. Doch offenbar fehlten Informationen über einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Ratenzahlung. Die Folge: Vollstreckung statt Aufschub. Ein Behördenfehler? Politischer Sprengstoff? Kritiker sprechen von einem „Justizskandal“ und sehen ihre Vorwürfe bestätigt. Die Staatsanwaltschaft kündigte nun eine interne Prüfung an. Der Fall Liebich wird damit zum Symbol für die wachsende Diskussion über die Transparenz und politische Neutralität der Justiz in Deutschland.


Entdecke mehr von Pressecop24.com

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.