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Das Bundeskanzleramt muss nach einem Gerichtsbeschluss öffentlich Auskunft geben, welche Regierungsdokumente aus der Zeit Helmut Kohls im Besitz der Erbin Maike Kohl-Richter vermutet werden. Das Berliner Verwaltungsgericht hat damit einem Eil-Informationsantrag des Tagesspiegels (Samstagausgabe) stattgegeben (Az: VG 27 L 587.17). Der Beschluss erhöht den Druck auf die Witwe, bei ihr verbliebene Unterlagen herauszugeben, die Kohl in seiner Amtszeit mit nach Hause genommen haben soll.

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