Amtsgericht Bad Säckingen
Sehr geehrte Frau D.,
kaum war ich am 25.3.2015 zur Unterstützung einer Familie im Kampf um ihre Kinder im Landkreis Lörrach an einem Bahnhof aus- und in ein Auto eingestiegen, befand ich mich in einer Polizeikontrolle. Die Fahrzeughalterin, eine Klinikchefin, hat seit 2010 ca. 20 Hausdurchsuchungen über sich ergehen lassen müssen und ist es nicht anders gewohnt, als von staatlichen Behörden verfolgt zu werden. Jetzt hat sich neben der Polizei auch das Jugendamt befleißigt gefühlt hoheitliche Handlungen dieser Familie angedeihen zu lassen.
Anfang Februar war die Dame mit der Diagnose einer meist tödlichen Krankheit und der Lebenserwartung von höchstens 12 Monaten in eine Klinik eingeliefert worden. Am 27.2.2015 wurde sie dann überrascht von der Nachricht, dass ihre drei Kinder im Beisein einer Dorfhelferin, die ihren Ehemann wegen ihrer Abwesenheit im Haushalt unterstützte, unter anderem wegen angeblicher Vermüllung des Hauses und angeblich bedenklicher hygienischer Zustände in Obhut genommen wurden. Einen richterlichen Beschluss für die Inobhutnahme gab es nicht und wurde auch am besagten 27.2. nicht vom Jugendamt beantragt. Vielmehr kam dieser Beschluss erst auf Strafanzeigen und Anträge der Verteidiger der Familie am 11.3. zustande. Das nennt man Freiheitsberaubung, wie Sie als Juristin sicherlich wissen. Weiterhin wurde die Herausgabe der Kinder von Seiten der Eltern verlangt und verweigert. Das bezeichnet man bei entsprechenden Tatbeständen als die Entziehung Minderjähriger.
Die Mutter, die aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheit mit den ganzen Dingen nichts zu tun hat, darf alle 2 Tage für 5 Minuten ihre Kinder telefonisch sprechen. Dabei hören sogenannte Aufsichtspersonen mit, damit die Kinder bzw. die Mutter nichts Falsches flüstern.
Das Umgangsrecht der Mutter mit ihren Kindern wird nun durch Mitarbeiterinnen Ihres Amtes „aus pädagogischen Gründen“ selbst nach 5 Wochen verweigert. Inzwischen gibt es die Zusage, dass die Mutter am 20. April ihre Kinder 30 Minuten lang sehen darf. Rechtliche Gründe können Ihre Mitarbeiterinnen nicht benennen. Sie sagen nur, dass sie keine Angst vor Strafanzeigen haben und hängen das Telefon ein.
Stellen Sie sich vor, Sie würden schwer erkranken, wären nicht zuhause und könnten den Haushalt nicht mehr führen. Sie kommen aus dem Krankenhaus zurück, Ihre Kinder sind nicht mehr da, fremde Menschen bestimmen über die Kinder und Sie dürften Ihre Kinder nicht mehr sehen. Was würden Sie dazu sagen?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Heidingsfelder
PS: Familien, die ähnliches im Landkreis Lörrach erlebt haben können sich gerne bei mir melden um betroffene Eltern zu vernetzen.
VroniPlag
Martin Heidingsfelder
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