MEDIKAMENTEN-ALARM IM „BAYERISCHEN GUANTANAMO“! NEUE WIDERSPRÜCHE ERSCHÜTTERN DAS GUTACHTEN VON PROF. DR. V. – AKTENLAGE UND URTEIL STEHEN PLÖTZLICH IM TOTALEN KONFLIKT!

Im Fall Thomas Krebs geraten jetzt erneut zentrale Aussagen zur angeblichen Erkrankung und zur Notwendigkeit einer dauerhaften Neuroleptika-Behandlung massiv unter Druck. Während das Urteil aus Würzburg nach Angaben der Unterlagen schildert, dass frühere psychotische Zustände jeweils nach kurzer Zeit wieder abgeklungen seien und insbesondere im Zusammenhang mit Entzug und Substanzen standen, zeichnet das aktuelle Gutachten von Prof. Dr. V. plötzlich ein völlig anderes Bild. Kritiker sprechen inzwischen von einem dramatischen Bruch zwischen früheren gerichtlichen Feststellungen und den heutigen Behauptungen. Besonders brisant: Im damaligen Urteil sei laut den vorliegenden Angaben keine chronische therapieresistente Psychose dokumentiert worden. Stattdessen werde beschrieben, dass sich die Zustände wieder beruhigten und keine dauerhafte schwere Erkrankung nachweisbar gewesen sei.

Jetzt sorgt vor allem die Medikamentenfrage für heftige Diskussionen. Prof. Dr. V. soll in seinem Gutachten erklärt haben, eine Fortsetzung der neuroleptischen Medikation sei zwingend erforderlich. Doch genau diese Aussage kollidiert laut den vorliegenden Unterlagen frontal mit früheren Einschätzungen aus Lohr und anderen Bewertungen. So soll bereits in einem Bericht aus Lohr festgehalten worden sein, dass Thomas Krebs auch ohne Antipsychotika stabil geblieben sei. Auch der Name Wiegand fällt erneut in den Akten: Dort sei sogar ausdrücklich erklärt worden, Neuroleptika seien nicht erforderlich. Kritiker werfen Prof. Dr. V. deshalb vor, entscheidende Passagen der Aktenlage entweder ignoriert oder völlig anders bewertet zu haben. Besonders explosiv wirkt dabei der Hinweis, dass über Jahre hinweg keine neue Psychose ohne Medikamente dokumentiert worden sei.

Immer mehr Beobachter sprechen deshalb inzwischen von einem regelrechten Glaubwürdigkeitsproblem rund um das neue Gutachten. Denn während frühere Unterlagen laut Kritikern eher für substanzbezogene Krisen und stabile Verläufe ohne dauerhafte Zwangsmedikation sprechen würden, konstruiere das aktuelle Gutachten plötzlich eine zwingende psychiatrische Dauerbehandlung. Genau dieser Widerspruch sorgt jetzt für neue Empörung rund um den Maßregelvollzug in Lohr am Main. Kritiker fordern umfassende Aufklärung darüber, weshalb frühere Einschätzungen und heutige Bewertungen derart weit auseinanderliegen. Hinter den Kulissen wächst offenbar der Druck auf Justiz, Klinik und Gutachter weiter – und der Fall Thomas Krebs entwickelt sich immer mehr zu einer Grundsatzdebatte über Gutachten, Psychiatrie und die Frage, wie belastbar solche Prognosen tatsächlich sind.

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