Messer-Report aus Plüderhausen: Gesuchter Afghane nach versuchtem Tötungsdelikt mit Messer festgenommen!

Messer

Urheber: sanchairat / 123RF Standard-Bild
Messser Urheber: sanchairat / 123RF Standard-Bild

 

Nach versuchtem Tötungsdelikt mit Messer in Plüderhausen: Gesuchter Afghane festgenommen – Öffentlichkeitsfahndung erledigt.

Nach einem versuchten Tötungsdelikt in Plüderhausen (Rems-Murr-Kreis) wurde der mit Öffentlichkeitsfahndung gesuchte 20 Jahre alte Afghane am Montagvormittag in Brüssel festgenommen. Der Mann steht im dringenden Tatverdacht in der Nacht zum Sonntag, 15.07.2018 einen 53 Jahre alten Familienvater in dessen Wohnhaus in Plüderhausen mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt zu haben. Zuvor war der Flüchtling in das Haus eingedrungen und hatte sich im Zimmer der 19-jährigen Tochter aufgehalten, zu der er bis vor kurzem eine Beziehung unterhalten hatte.

Nachdem sich der Tatverdacht gegen den 20-Jährigen über Ermittlungen und einer DNA-Spur erhärtet hatte, wurde er seit dem 19.07.2018 mit Haftbefehl und Öffentlichkeitsfahndung gesucht. Der in Schorndorf wohnende Mann war zuvor untergetaucht. Daraufhin waren zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen. Nach intensiver Fahndung mit Unterstützung der Zielfahndung des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg wurde der Tatverdächtige in Brüssel ausfindig gemacht und durch die Zielfahndung Brüssel festgenommen.

Hierzu Polizeipräsident Roland Eisele: “Ich bin erleichtert, dass der Tatverdächtige durch die gute internationale Zusammenarbeit der Polizeidienststellen festgenommen werden konnte. Dies ist insbesondere auch für das Opfer und seine Familie eine wichtige und gute Nachricht.”

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird nun einen Auslieferungsantrag stellen, so dass der Tatverdächtige baldmöglichst nach Deutschland überführt und von der Kriminalpolizei Waiblingen vernommen werden kann. Die Ermittlungen dauern an.

Die Öffentlichkeitsfahndung ist somit erledigt und wird zurückgenommen. Eine weitere Verwendung der Daten des Tatverdächtigen ist nicht mehr zulässig.

Polizeipräsidium Aalen