Musterfeststellungsklage gegen VW – 320.000 potentielle Teilnehmer aus Österreich!

Musterfeststellungsklage

VW
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Verbraucherschutzverein unterstützt mit Musterbrief

Wien  – Am 1.11.2018 tritt in Deutschland die Musterfeststellungsklage in Kraft. Der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) und der ADAC werden bereits am 1.11.2018 eine solche Klage gegen den VW-Konzern einbringen. Das Ziel drr Klage ist die Feststellung des unlauteren Vorgehens von VW bei der Abgasreinigung und die Feststellung, dass VW für Schadenersatz haftet. käme es zu keinem Vergleich dann müssten die Geschädigten noch individuell auf Leistung klagen.

Die Anmeldung zum Klageregister ist kosten- und risikolos. Auch österreichische Geschädigte des VW-Konzernes (VW, Audi, SEAT, Skoda) können sich anmelden.

Das bringt drei Vorteile:

1) Die Verjährung der Ansprüche wird unterbrochen.

2) Die Feststellungen im Urteil binden das Gericht, bei dem allenfalls auf Leistung geklagt werden muss.

3) Man ist Teil eines möglichen Vergleiches; könnte sich davon aber abmelden.

“In Österreich haben bislang rund 20.000 Geschädigte VW geklagt. Bleiben 320.000 potentielle Teilnehmer an dieser Musterfeststellungsklage,” stellt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV) klar. “Der VSV unterstützt seine Mitglieder (30 Euro pro Jahr) durch Erstellung individueller Musterbriefe. Auf www.-klagen-ohne-risiko.at kann man die Fahrzeugdaten eingeben. Wir senden den Teilnehmern dann bei Veröffentlichung der Klage des vzbv den Musterbrief als pdf-File via Mail, damit sich die Geschädigten rechtlich wirksam anmelden können.”

Service: Plattform zur Anmeldung an der Musterfeststellungsklage gegen VW: [www.klagen-ohne-risiko.at] (http://www.klagen-ohne-risiko.at)