Immer noch nichts passiert? Am 05.01.2018 teilte das Landgericht dem Rechtsanwalt der Familie schriftlich mit, dass über den Wiederaufnahmeantrag im Fall Steffen Brunner Ende August bzw. Anfang September 2018 entschieden werden soll! Nun ist mittlerweile der 11. März 2019 und Familie Brunner hat immer noch keine Entscheidung erhalten! Die Familie plus der Angeklagte warten sehnlichst auf eine Entscheidung und so wie es aussieht wird es wohl keine Entscheidung geben! Was erlaubt sich die Justiz bei diesem Verfahren?
Gerechtigkeit für Steffen Brunner – In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten!
24.09.2018, 16:57
Keine Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag
Ende August/Anfang September sollte über den Wiederaufnahmeantrag entschieden werden. Leider haben wir bis heute keine Antwort erhalten. Wir warten weiterhin sehnlichst eine Entscheidung ab. mehr
09.08.2018, 10:00
Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag
Am 09.08.2018 erreichte uns ein Brief aus Kassel, indem es heißt, dass über den Wiederaufnahmeantrag Ende August/Anfang September 2018 entschieden wird. mehr
11.08.2016, 10:00
Wiederaufnahmeantrag
Am 11.08.2016 reichte unser Anwalt, Herr Frank Peter, die Wiederaufnahmeschrift beim zuständigen Wiederaufnahmegericht in Kassel ein. mehr