Paukenschlag beim Wiederaufnahmeantrag im Fall Steffen Brunner: Landgericht hält Termin Anfang September 2018 nicht ein!

Wiederaufnahmeantrag

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Was ist passiert? Am 05.01.2018 teilte das Landgericht dem Rechtsanwalt der Familie schriftlich mit, dass über den Wiederaufnahmeantrag im Fall Steffen Brunner Ende August bzw. Anfang September 2018 entschieden werden soll! Nun ist mittlerweile der 20. September 2018 und Familie Brunner hat immer noch keine Entscheidung erhalten! Die Familie plus der Angeklagte warten sehnlichst auf eine Entscheidung!

 

Gerechtigkeit für Steffen Brunner: Seit über 2 Jahren gibt es keine Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag 11.08.2016!