Deutscher Bundestag stellt als Organ der Gesetzgebung keine auskunftspflichtige Behörde im Sinne des Presserechts dar
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Presse kein Auskunftsanspruch gegenüber dem Deutschen Bundestag in Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder des Deutschen Bundestages zusteht.