Zensur im öffentlichen Hessen-WLAN? AfD fordert Aufklärung!

In den vergangenen Wochen beschwerten sich immer wieder Nutzer kommunaler WLAN-Infrastrukturen, dass über manche öffentliche WLAN-Netze Webseiten konservativer Medien nicht erreichbar seien. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion verweist Digitalministerin Kristina Sinemus (CDU) auf standardisierte DNS-Filtersysteme der technischen Betreiber. Dazu sagt der digitalpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Markus Fuchs:

„Endnutzer haben das Recht auf diskriminierungsfreien Zugang zum Internet. Die Informations- und Pressefreiheit stellen fundamentale Verfassungsgüter dar. Wenn nun Internetnutzer im öffentlichen und mit Steuergeld finanziertem ‚Hessen-WLAN‘ zwar problemlos auf etablierte bzw. linksgerichtete Medien zugreifen können, jedoch teilweise keinen Zugriff auf konservative und liberale Medien haben – genannt wurden unter anderem ‚Nius‘, ‚Junge Freiheit‘, ‚Achse des Guten‘, Tichys Einblick‘ – dann sind diese Verfassungsgüter in Gefahr.

Angeblich sollen neben jugendgefährdeten auch ‚rechtlich oder moralisch bedenkliche‘ Inhalte gefiltert werden. Doch trotz Nachfrage gibt die Landesregierung keine klare Definition für den Begriff ‚rechtlich oder moralisch bedenklich‘. Dies und der Verweis auf anonyme Filtersysteme zeigt ein offensichtlich mangelndes Problembewusstsein des Digitalministeriums. Anonyme Algorithmen und willkürliche Sperren dürfen nicht über den Zugang zum öffentlichen Internet bestimmen. Die AfD-Fraktion fordert daher die Festlegung klarer Kriterien und eine intensivere Kontrolle von Filterkriterien durch das Digitalministerium.“

AfD-Fraktion im Hessischen Landtag


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