Bundeskabinett verabschiedet "Geordnete-Rückkehr-Gesetz"

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung hat das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss den Gesetzentwurf am Mittwoch. "Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, muss unser Land auch wieder verlassen", sagte Seehofer am Mittwochmittag bei der Vorstellung des Kabinettsbeschlusses in Berlin.

Werde diese Rechtspflicht nicht befolgt, müsse der Staat sie durchsetzen. Mit dem Abschiebegesetz sollen Ausländer, die Deutschland verlassen müssen, leichter abgeschoben werden können. Sie sollen weniger Möglichkeiten bekommen, ihre eigene Abschiebung zu verhindern. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem verschiedene Strafen für Asylbewerber vor, die eine Mitwirkung an der Klärung der eigenen Identität verweigern. Zum Beispiel können Sozialleistungen gekürzt werden. Auch eine Ausweitung der Abschiebehaft ist geplant. Diese soll in Zukunft häufiger verhängt werden.