Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg führte gestern im Auftrag der Ermittlungsbehörden aus Nordrhein-Westfalen unterstützende Einsatzmaßnahmen bezüglich einer Person durch, die sich in Baden-Württemberg bewegte. In diesem Zusammenhang gab und gibt es keine erhöhte Gefährdungslage im Land.
Das diesbezügliche Ermittlungsverfahren ist in Nordrhein-Westfalen angesiedelt und wird dort bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf geführt.
Es wird daher gebeten, von weitergehenden Anfragen abzusehen und diese an die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf zu richten.
Landeskriminalamt Baden-Württemberg